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Zuständige Bundesstellen
Die Berührungspunkte der Bundesverwaltung mit den Menschenrechten sind zahlreich. Auf dieser Seite geht es lediglich um die Schnittstelle zwischen der Bundesverwaltung und internationalen Berichterstattungsverfahren.
Auf unserer Seite Staatenberichtsverfahren der Schweiz und dem Mapping von Interface befinden sich nebst den federführenden Bundesstellen weitere Informationen zu ihrer Rolle in der Koordination Internationaler Menschenrechtsabkommen.
Wenn Sie nach Anlaufstellen suchen oder eine Beratung brauchen, finden Sie in unserer Liste mit Unterstützungsangeboten Hilfe.
Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick darüber, welches internationale Verfahren von welcher Bundesstelle koordiniert wird.
Für die Allgemeine regelmässige Überprüfung der UNO (UPR) sind der Fachbereich Internationaler Menschenrechtsschutz im Bundesamt für Justiz (BJ) und die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zuständig.
Für das Staatenberichtsverfahren zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) liegt die Federführung beim Bundesamt für Justiz und hier beim Fachbereich Internationaler Menschenrechtsschutz.
Der Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug des Bundesamtes für Justiz ist für das Staatenberichtsverfahren zur UNO-Antifolterkonvention zuständig sowie für das Europarat-Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Der Direktionsbereich Strafrecht ist federführend in der Umsetzung der Lanzarote-Konvention.
Der Direktionsbereich Kriminalprävention und Recht (KPR) im Bundesamt für Polizei (fedpol) ist zuständig für die Überprüfung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel.
Der Fachbereich Internationale Arbeitsfragen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist zuständig für das Staatenberichtsverfahren zum Uno-Pakt I.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ist zuständig für die Überprüfung der UNO-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention des Europarats.
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB), die beim Eidgenössischen Department des Innern (EDI) angegliedert ist, ist federführend zuständig für das Staatenberichtsverfahren zu der UNO-Antirassismuskonvention und die Berichte und Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) im EDI ist verantwortlich für die Überprüfung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im EDI ist zuständig für die Überprüfung der UNO-Kinderrechtskonvention.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) im EDI ist zuständig für die Überprüfung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.
Im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist die Direktion für Völkerrecht zuständig für die Überprüfung der UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen und für die Überprüfung des Europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten.
Was in der Schweiz nach wie vor fehlt, ist ein Ort innerhalb der Verwaltung, an dem alle Fragen zu den Staatenberichtsverfahren zusammenlaufen und der insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen aus den Staatenberichtsverfahren sicherstellt und koordiniert. Es besteht lediglich eine informelle Koordinationsgruppe der verschiedenen Bundesstellen mit dem Namen Kerngruppe internationale Menschenrechtspolitik (KIM) und der Focal Point Internationaler Menschenrechtsschutz beim Bundesamt für Justiz, der die Entscheidungen der KIM umsetzt und die verschiedenen Berichte koordiniert. Der Focal Point führt unter anderem einen öffentlich einsehbaren Kalender, der Auskunft darüber gibt, wann die nächste Berichterstattung der Schweiz fällig ist. Für den Einbezug der kantonalen und kommunalen Ebene ist die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zuständig.