Europaratskonvention gegen Menschenhandel und die Expert*innengruppe GRETA

Seitenkontext

Europaratskonvention gegen Menschenhandel und die Expert*innengruppe GRETA

Publiziert: 02.04.2025 / Geändert: 27.03.2025
Der Inhalt wurde automatisch übersetzt. Wir arbeiten daran, die Qualität der Übersetzungen zu verbessern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel legt verbindliche Rechtsnormen fest, um Menschenhandel in all seinen Formen zu verhindern und zu bekämpfen. Das Übereinkommen des Europarats verlangt umfassende Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, zum Schutz von Opfer des Menschenhandels und zur strafrechtlichen Verfolgung von Straftäter*innen.

Informationen zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel

Name der Konvention: Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings), auch Europaratskonvention gegen Menschenhandel genannt.

Zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel

Vertragsstaaten: Aktueller Stand

Stand Europarat: In Kraft seit dem 1. Februar 2008

Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. April 2013

 

Rechte der Europarats-Konvention gegen Menschenhandel

  • Prävention von Menschenhandel: Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Schulung von Fachpersonen und Einführung von Massnahmen zur Identifikation und zum Schutz potenzieller Opfer.

  • Strafrechtliche Verfolgung: Verpflichtung alle Formen des Menschenhandels, einschliesslich der sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit und Kinderhandel strafrechtlich zu verfolgen.

  • Opferschutz: Verpflichtung zur Bereitstellung von Unterstützungsdiensten, Schutzmassnahmen für Opfer des Menschenhandels. Insbesondere geflüchtete, Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit fehlenden Sprach- und Rechtskenntnissen sind besonderes verletzlich und damit anfällig für Ausbeutung.

  • Internationale Zusammenarbeit: Verpflichtung zur Kooperation zwischen den Vertragsstaaten zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Strafverfolgung der Täter*innen.

Informationen zur Expert*innengruppe GRETA

GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) ist die unabhängige Expert*innengruppe zur Überwachung der Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel. GRETA bewertet die Einhaltung der Konvention durch die Vertragsstaaten und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes. Die Vertragsstaaten müssen regelmässig Berichte über ihre Fortschritte vorlegen. GRETA analysiert diese Berichte, führt Länderbesuche durch und veröffentlicht Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor Menschenhandel.

Wahl der Expert*innengruppe GRETA

  • GRETA besteht aus 15 unabhängigen Expert*innen mit anerkannten Fachkenntnissen im Bereich des Menschenhandels.

  • Die Wahl erfolgt durch das Ministerkomitee des Europarats auf Vorschlag der Vertragsstaaten.

  • Die Expert*innen werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können einmal wiedergewählt werden.

  • Die Zusammensetzung von GRETA berücksichtigt eine ausgewogene geografische Verteilung und Geschlechterbalance.

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!