Überprüfung UNO-Antifolterkonvention

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Überprüfung UNO-Antifolterkonvention

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 25.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Antifolterkonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Verhütung und Bestrafung von Folter an den UNO-Antifolterausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.

Mehr zur UNO-Antifolterkonvention und zum UNO-Antifolterausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Antifolterkonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)

Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz vom 12. Juni 2023

InterAction Switzerland vom 12. Juni 2023

Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)

Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz vom 6. Juni 2017

Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children vom 30. Juni 2017

StopIGM.org vom 30. Juni 2017

Parallelberichte von unabhängigen Institutionen

Bericht der Nationalen Kommisssion zur Verhütung von Folter (NKVF) vom 12. Juni 2023

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CAT - Convention against Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or Punishment -> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

Der UNO-Antifolterausschuss

Zuständige Bundesstelle

Bundesamt für Justiz (BJ), Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Vereinfachtes Verfahren

  1. Der UNO-Antifolterausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.

  2. Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.

  3. Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Antifolterausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Antifolterkonvention darlegen (Parallelberichterstattung).

  4. In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Antifolterausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.

  5. Die Schweiz muss dem UNO-Antifolterausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).

Rhythmus

Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte alle vier Jahre.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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