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Überprüfung UNO-Antifolterkonvention
Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Antifolterkonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Verhütung und Bestrafung von Folter an den UNO-Antifolterausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.
Mehr zur UNO-Antifolterkonvention und zum UNO-Antifolterausschuss
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Antifolterkonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)
Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz vom 12. Juni 2023
InterAction Switzerland vom 12. Juni 2023
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)
Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz vom 6. Juni 2017
Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children vom 30. Juni 2017
StopIGM.org vom 30. Juni 2017
Parallelberichte von unabhängigen Institutionen
Bericht der Nationalen Kommisssion zur Verhütung von Folter (NKVF) vom 12. Juni 2023
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
(Switzerland -> CAT - Convention against Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or Punishment -> gewünschter Zyklus)
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges UNO-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Bundesamt für Justiz (BJ), Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Der UNO-Antifolterausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.
Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.
Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Antifolterausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Antifolterkonvention darlegen (Parallelberichterstattung).
In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Antifolterausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.
Die Schweiz muss dem UNO-Antifolterausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).
Rhythmus
Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte alle vier Jahre.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.