Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der dazugehörige Beratende Ausschuss

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Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der dazugehörige Beratende Ausschuss

Publiziert: 02.04.2025 / Geändert: 24.03.2025
Der Inhalt wurde automatisch übersetzt. Wir arbeiten daran, die Qualität der Übersetzungen zu verbessern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verpflichtet die Mitgliedstaaten des Europarats, die Rechte nationaler Minderheiten zu schützen und Diskriminierung zu verhindern. Es ist das wichtigste menschenrechtliche Instrument des Europarats im Bereich des Minderheitenschutzes. Der dazugehörige Beratende Ausschuss überwacht die Umsetzung und bewertet die Fortschritte der Vertragsstaaten im Rahmen eines Staatenberichtsverfahrens.

Informationen zum Europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Name des Abkommens: Europaratsabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Framework Convention for the Protection of National Minorities, FCNM)

Zum Abkommen
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand Europarat: In Kraft seit dem 1. Februar 1998
Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. Februar 1999

Rechte des Rahmenübereinkommens

  • Schutz nationaler Minderheiten: Verpflichtung der Staaten, die Identität nationaler Minderheiten zu schützen und ihre Kultur, Sprache und Religion zu fördern.

  • Verbot der Diskriminierung: Minderheiten dürfen nicht aufgrund ihrer ethnischen, sprachlichen oder religiösen Zugehörigkeit benachteiligt werden.

  • Recht auf Gleichberechtigung: Minderheiten müssen gleichberechtigt Zugang zu Bildung, Beschäftigung, öffentlichem Leben und Medien haben.

  • Förderung der sprachlichen Vielfalt: Mitgliedstaaten sollen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Sprachen nationaler Minderheiten ergreifen.

  • Beteiligung am öffentlichen Leben: Minderheiten sollen aktiv an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen teilhaben können.

  • Schutz vor Assimilation: Minderheiten dürfen nicht gezwungen werden, ihre Identität oder Kultur aufzugeben.

Informationen zum Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Der Beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities) ist das Überwachungsorgan des Europarats für die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens die Einhaltung der Bestimmungen durch die Vertragsstaaten zu überprüfen. Er gibt Empfehlungen ab, wie nationale Minderheiten besser geschützt und ihre Rechte gestärkt werden können.

Mehr zum Staatenberichtsverfahren zum Europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Wahl des Beratenden Ausschusses

Der Beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten besteht aus 18 unabhängigen Expert*innen, die von den Vertragsstaaten ernannt und vom Ministerkomitee des Europarats gewählt werden. Das Wahlverfahren läuft wie folgt ab:

  • Nominierung: Jeder Vertragsstaat kann eine*n Kandidat*in vorschlagen. Diese müssen Fachkenntnisse im Bereich Minderheitenrechte, Menschenrechte oder Völkerrecht nachweisen.

  • Wahl durch das Ministerkomitee: Das Ministerkomitee des Europarats, das aus den Aussenminister*innen der Mitgliedsstaaten besteht, wählt die Mitglieder in einer Abstimmung.

  • Amtszeit: Die gewählten Expert*innen haben eine Amtszeit von vier Jahren und können einmal wiedergewählt werden.

Mehr zur aktuellen Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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