Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und das ECRI-Statut

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Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und das ECRI-Statut

Publiziert: 02.04.2025 / Geändert: 27.03.2025

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein unabhängiges Gremium des Europarats, das sich mit Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz befasst. Die ECRI überwacht die Situation in den Mitgliedstaaten, gibt Empfehlungen und fördert Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Informationen zur ECRI

Name der Institution: Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (European Commission against Racism and Intolerance, ECRI)

Zur Webseite der ECRI
Mitgliedstaaten: 46 Staaten (alle Mitgliedsländer des Europarats)
Gründung: 1993 durch den Gipfel des Europarats in Wien
Sitz: Strassburg

Zusammensetzung der ECRI

Die ECRI setzt sich aus 46 unabhängigen Expert*innen für Antidiskriminierungspolitik zusammen, einer Vertretung aus jedem Mitgliedsstaat. Diese werden für eine vierjährige Amtsperiode gewählt, mit der Möglichkeit zur Wiederwahl.

Mehr zur aktuellen Zusammensetzung der ECRI

Aufgaben der ECRI

  • Regelmässige Staatenberichtsverfahren zur Überprüfung der Lage zum Thema Rassismus und Diskriminierung

  • Empfehlungen an Staaten zur Verbesserung der Antidiskriminierungspolitik

  • Förderung von Mechanismen zum Schutz von Minderheiten

  • Massnahmen zur Sensibilisierung gegen Rassismus und Intoleranz

Mehr zum Staatenberichtsverfahren der ECRI für die Schweiz

Rechtsgrundlagen der ECRI

Die Arbeit der ECRI basiert auf mehreren grundlegenden Rechtsinstrumenten des Europarats und des internationalen Menschenrechtsschutzes:

  • ECRI-Statut: Legt die Arbeitsweise, Ziele und Befugnisse der ECRI fest und bildet die Grundlage für ihr Staatenberichtsverfahren.

  • Allgemeine Politische Empfehlungen (General Policy Recommendations, GPR): Leitlinien der ECRI zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen.

  • Europäische Menschenrechtskonvention: Schützt vor Diskriminierung und Rassismus durch das allgemeine Diskriminierungsverbot in Artikel 14 sowie durch das Zusatzprotokoll Nr. 12, das ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält.

  • Europäische Sozialcharta: Enthält Verpflichtungen zur Gleichbehandlung und zum Schutz gegen Diskriminierung im Arbeitsleben, im Bildungsbereich und in sozialen Rechten.

  • Europaratsabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten: Verlangt von den Vertragsstaaten Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Minderheiten.

ECRI-Statut

Name: Statut der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI-Statut)
Vertragsstaaten: 46 (alle Mitgliedsländer des Europarats)
Stand Europarat: In Kraft seit dem 13. Oktober 1993
Überarbeitung: Reformiertes Statut verabschiedet durch die Resolution Res(2002)8 vom 13. Juni 2002

Zentrale Inhalte

  • Unabhängigkeit der ECRI: Die ECRI agiert als unabhängiges Gremium des Europarats und setzt sich aus Expert*innen für Menschenrechte und Antidiskriminierung zusammen.

  • Überwachungsmechanismus: Einführung eines regelmässigen Staatenberichtsverfahrens, um rassistische Diskriminierung und Intoleranz in den Mitgliedstaaten zu bewerten.

  • Allgemeine Politische Empfehlungen: Erarbeitung von Leitlinien zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz.

  • Beratung und Zusammenarbeit: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Antidiskriminierungspolitiken.

  • Sensibilisierung und Prävention: Förderung von Aufklärungsmassnahmen, um die öffentliche Wahrnehmung von Rassismus und Intoleranz zu schärfen.

Das ECRI-Statut bildet die Grundlage für die Arbeit der Kommission und sichert ihre unabhängige Funktion innerhalb des Europarats.

Allgemeine Politische Empfehlungen

In Kürze finden Sie hier eine Liste mit allen Allgemeinen Politischen Empfehlungen (General Policy Recommendations, GPR) der ECRI.

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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