Seitenkontext
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und das ECRI-Statut
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein unabhängiges Gremium des Europarats, das sich mit Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz befasst. Die ECRI überwacht die Situation in den Mitgliedstaaten, gibt Empfehlungen und fördert Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung.
Informationen zur ECRI
Name der Institution: Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (European Commission against Racism and Intolerance, ECRI)
Zur Webseite der ECRI
Mitgliedstaaten: 46 Staaten (alle Mitgliedsländer des Europarats)
Gründung: 1993 durch den Gipfel des Europarats in Wien
Sitz: Strassburg
Zusammensetzung der ECRI
Die ECRI setzt sich aus 46 unabhängigen Expert*innen für Antidiskriminierungspolitik zusammen, einer Vertretung aus jedem Mitgliedsstaat. Diese werden für eine vierjährige Amtsperiode gewählt, mit der Möglichkeit zur Wiederwahl.
Mehr zur aktuellen Zusammensetzung der ECRI
Aufgaben der ECRI
Regelmässige Staatenberichtsverfahren zur Überprüfung der Lage zum Thema Rassismus und Diskriminierung
Empfehlungen an Staaten zur Verbesserung der Antidiskriminierungspolitik
Förderung von Mechanismen zum Schutz von Minderheiten
Massnahmen zur Sensibilisierung gegen Rassismus und Intoleranz
Mehr zum Staatenberichtsverfahren der ECRI für die Schweiz
Rechtsgrundlagen der ECRI
Die Arbeit der ECRI basiert auf mehreren grundlegenden Rechtsinstrumenten des Europarats und des internationalen Menschenrechtsschutzes:
ECRI-Statut: Legt die Arbeitsweise, Ziele und Befugnisse der ECRI fest und bildet die Grundlage für ihr Staatenberichtsverfahren.
Allgemeine Politische Empfehlungen (General Policy Recommendations, GPR): Leitlinien der ECRI zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen.
Europäische Menschenrechtskonvention: Schützt vor Diskriminierung und Rassismus durch das allgemeine Diskriminierungsverbot in Artikel 14 sowie durch das Zusatzprotokoll Nr. 12, das ein allgemeines Diskriminierungsverbot enthält.
Europäische Sozialcharta: Enthält Verpflichtungen zur Gleichbehandlung und zum Schutz gegen Diskriminierung im Arbeitsleben, im Bildungsbereich und in sozialen Rechten.
Europaratsabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten: Verlangt von den Vertragsstaaten Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Minderheiten.
ECRI-Statut
Name: Statut der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI-Statut)
Vertragsstaaten: 46 (alle Mitgliedsländer des Europarats)
Stand Europarat: In Kraft seit dem 13. Oktober 1993
Überarbeitung: Reformiertes Statut verabschiedet durch die Resolution Res(2002)8 vom 13. Juni 2002
Zentrale Inhalte
Unabhängigkeit der ECRI: Die ECRI agiert als unabhängiges Gremium des Europarats und setzt sich aus Expert*innen für Menschenrechte und Antidiskriminierung zusammen.
Überwachungsmechanismus: Einführung eines regelmässigen Staatenberichtsverfahrens, um rassistische Diskriminierung und Intoleranz in den Mitgliedstaaten zu bewerten.
Allgemeine Politische Empfehlungen: Erarbeitung von Leitlinien zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz.
Beratung und Zusammenarbeit: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Antidiskriminierungspolitiken.
Sensibilisierung und Prävention: Förderung von Aufklärungsmassnahmen, um die öffentliche Wahrnehmung von Rassismus und Intoleranz zu schärfen.
Das ECRI-Statut bildet die Grundlage für die Arbeit der Kommission und sichert ihre unabhängige Funktion innerhalb des Europarats.
Allgemeine Politische Empfehlungen
In Kürze finden Sie hier eine Liste mit allen Allgemeinen Politischen Empfehlungen (General Policy Recommendations, GPR) der ECRI.