Überprüfung Istanbul-Konvention

Seitenkontext

Überprüfung Istanbul-Konvention

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur Istanbul-Konvention des Europarates erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an die Expert*innengruppe GREVIO. Diese prüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Betroffenen und der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.

Mehr zur Istanbul-Konvention und zur Expert*innengruppe GREVIO

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Relevante Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur Istanbul-Konvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

Lade…

Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft

Network against FGC Switzerland and End FGM EU

Réseau Convention Istanbul

InterAction – Swiss Association for Intersex people

End Demand Switzerland

Mehr Informationen zum Staatenberichtsverfahren auf der Webseite des Europarates

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständige Europarat-Gremien

Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO) und Ausschuss der Vertragsparteien.

Zuständige Bundesstelle

Eidgenössisches Departement des Innern, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBG), Fachbereich Gewalt

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Grundlagenevaluierung

  1. Die GREVIO fordert bei der Schweiz basierend auf einem Fragebogen einen Bericht an.

  2. Die GREVIO prüft Informationen aus der Zivilgesellschaft und von unabhängigen Institutionen (Parallelberichte).

  3. Eine Delegation der GREVIO besucht den Staat (Evaluation Visit) und trifft sich mit relevanten Akteuren (Fachleuten, Vertretende von NGOs usw.). Wenn möglich oder notwendig besucht sie Einrichtungen wie Frauenhäuser.

  4. Die GREVIO erstellt einen Entwurf des Evaluationsberichts (Evaluation Report) und stellt ihn dem Staat zu.

  5. Die Schweiz wird aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen.

  6. Die GREVIO finalisiert Bericht und stellt ihn der Schweiz zu.

  7. Die Schweiz kann innerhalb eines Monats zum Bericht Stellung nehmen.

  8. Der Ausschuss der Vertragsparteien beschliesst basierend auf dem Bericht der GREVIO Empfehlungen.

  9. Die Schweiz stellt den Bericht dem National- und Ständerat zu.

  10. Die Schweiz muss nach drei Jahren dem Ausschuss der Vertragsparteien über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up).

  11. Der Ausschuss der Vertragsparteien erstellt basierend auf dem Follow-Up sowie auf zusätzlichen Informationen Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen und kann zu weiteren Massnahmen anregen.

Thematische Evaluierungsrunden

  1. Nach Abschluss des Grundlagenevaluierungsverfahren (länderspezifisch), findet die Überprüfung in themenbasierten Evaluierungsrunden statt.

  2. Die GREVIO legt die Bestimmungen vor jeder Runde fest und verschickt einen themenspezifischen Fragebogen an alle Staaten, die das Grundlagenevaluierungsverfahren abgeschlossen haben.

  3. Staaten müssen innerhalb von fünf Monaten den Fragebogen beantworten und alle relevanten Informationen zur Umsetzung des Übereinkommens seit der Grundlagenevaluierung einreichen.

Rhythmus

Das Grundlagenevaluierungsverfahren findet 2-3 Jahre nach Beitritt zum Übereinkommen statt. Danach gibt es themenbasierte Evaluierungsverfahren initiiert durch die GREVIO.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzen, können sich bei verschiedenen Schritten Überprüfungsverfahren beteiligen.

Koordination in der Schweiz: Netzwerk Istanbul Konvention (Kerngruppe bestehend aus der NGO Brava, der Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein [DAO] und der feministischen Friedensorganisation [Frieda]).

Andere Staatenberichtsverfahren des Europarates

Staatenberichtsverfahren des Europarats an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen des Europarats zu ordnen.

Lade…

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!