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Überprüfung Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Beim Staatenberichtsverfahren zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zum Schutz und zur Förderung regionaler oder minderheitlicher Sprachen an den dazugehörigen Sachverständigenausschuss. Dieser überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes und der Förderung dieser Sprachen sowie zur Stärkung der sprachlichen und kulturellen Rechte in diesem Bereich.
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
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Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens auf der Webseite des Europarates
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges Europarat-Gremium
Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen
Zuständige Bundesstelle
Bundesamt für Kultur (BAK), Sektion Sprachen und Gesellschaft
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht.
Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen Informationen einreichen (Parallelberichte).
Der Staatenbericht und Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft werden vom Europarat Ausschuss Sprachencharta überprüft. Weitere Informationen werden nachgefragt.
Eine Delegation des Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen besucht die Schweiz. Es finden Treffen mit diversen Akteur*innen statt, darunter Parlamentarier*innen, NGOs und Vertreter*innen der Regierung.
Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen erstellt einen Evaluationsbericht (Evaluation Report) mit Empfehlungen und stellt diesen mit Vorschlägen für weitere Empfehlungen dem Ministerkomitee zu.
Das Ministerkomitee prüft den Evaluationsbericht und veröffentlicht diesen mit Empfehlungen an die Schweiz.
Nach der Veröffentlichung kann der Europarat beschliessen, ein Treffen zwischen Regierungsvertretenden und Minderheitenverbänden, geleitet durch ein Mitglied des Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen einzuberufen. Bei diesem Treffen werden konkrete Umsetzungsmassnahmen für die Empfehlungen des Ministerkomitees erarbeitet (Follow-Up).
Die Schweiz erstellt einen Zwischenbericht über die Umsetzung der Empfehlungen, die vom Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen als sofortige Massnahmen eingestuft wurden (InfoRIA: Information on the implementation of the recommendations for immediate action).
Rhythmus
Die erste Überprüfung findet innerhalb eines Jahres nach Beitritt zum Übereinkommen statt. Weitere Überprüfungsrunden folgen alle fünf Jahre. Ausserdem gibt es einen Zwischenbericht in der Zyklusmitte.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs von der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz koordiniert.