Internationale Institutionen zur Durchsetzung der Menschenrechte

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Internationale Institutionen zur Durchsetzung der Menschenrechte

Menschenrechte setzen sich nicht automatisch um. Sie bedeuten permanente Arbeit, die oft nicht im Interesse der Staaten liegt. Damit die Menschenrechte dennoch Fortschritte machen, sind auf internationaler Ebene eine Reihe von Institutionen geschaffen worden. Es folgt ein Überblick, wie diese organisiert sind.

UNO-Ebene: Charta-basiert und Vertrags-basiert

Auf globaler Ebene ist die allgemeinste Organisation zum Schutz der Menschenrechte die UNO. Die Menschenrechts-Mechanismen der UNO können unterteilt werden in Charta-basierte Mechanismen und in Vertrags-basierte Mechanismen. Die Gründungsurkunde der UNO heisst UNO-Charta. Wenn ein Staat Mitglied der UNO wird, untersteht er automatisch der UNO-Charta. Als Charta-basierte Institutionen bezeichnet man jene, die direkt auf die Charta gestützt sind, und die daher alle Mitgliedstaaten der UNO binden.

Beispiele für Charta-basierte Mechanismen

Ein wichtiges Beispiel für ein Charta-basiertes Instrument ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Sie ist kein Vertrag (und auch nicht bindend), sondern eine Resolution der UNO-Generalversammlung.

Ebenfalls eine Charta-basierte Institution ist der UNO-Menschenrechtsrat, der 2006 durch die UNO-Generalversammlung gegründet worden ist. Er unterzieht alle Mitgliedstaaten der UNO einer periodischen Überprüfung ihrer Menschenrechtssituation. Weil diese Überprüfung alle Staaten betrifft, nennt man sie Universal Periodic Review (UPR).

Beispiele für Vertrags-basierte Mechanismen

Unter dem Dach der UNO sind darüber hinaus aber verschiedene Verträge entstanden, welche die Menschenrechte schützen. Es steht den Mitgliedstaaten der UNO frei, diese zu ratifizieren oder nicht. Wie Bausteine ergänzen diese den Menschenrechtsschutz durch die Charta von Staat zu Staat unterschiedlich. Weil sich der zusätzliche Schutz auf spezifische Verträge stützt, spricht man von Vertrags-basierten Institutionen. Ihnen untersteht nur jene Untergruppe von UNO-Mitgliedstaaten, die auch tatsächlich den entsprechenden Vertrag ratifiziert hat.

Die wichtigsten Vertrags-basierten Institutionen sind die neun Kern-Menschenrechtsverträge der UNO und die jeweiligen Überwachungsausschüsse, die von diesen Verträgen oder ihren Zusatzprotokollen eingesetzt werden. Die Gruppe der Staaten, die diese Verträge und ihre Zusatzprotokolle ratifiziert hat, variiert stark von Vertrag zu Vertrag. Auch die Schweiz hat nicht alle von ihnen ratifiziert (es fehlt insbes. die sog. Wanderarbeiterkonvention und wichtige Zusatzprotokolle). Auch diese Ausschüsse überprüfen die Menschenrechtssituation in den Staaten für ihren Fachbereich (z.B. Frauenrechte oder Kinderrechte) periodisch. Allerdings eben nur für jene Staaten, die sich ihnen tatsächlich unterstellt haben.

Alle UNO Vertrags-basierte Mechanismen

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Berichts- und Einzelfallverfahren

In der Art, wie internationale Gremien die Einhaltung der Menschenrechte prüfen, kann unterschieden werden zwischen Berichts- und Einzelfallverfahren. In Einzelfallverfahren gelangt eine Person (allenfalls eine Gruppe von Personen) vor ein Gremium und verlangt eine Beurteilung ihrer konkreten Situation. In einem Berichtsverfahren muss ein Staat allgemein seine Menschenrechtssituation darlegen. Berichtsverfahren münden in eine Reihe von Empfehlungen des jeweiligen Gremiums an Staaten. Einzelfallverfahren enden mit einem Entscheid darüber, ob in einem konkreten Fall Menschenrechte verletzt worden seien oder nicht.

Unter den Charta-basierten Mechanismen gibt es keine Einzelfallverfahren (mehr), sondern nur das Universal Periodic Review, das ein Berichtsverfahren ist. Hingegen sehen die zusätzlich dazu bestehenden Verträge oder ihre Zusatzprotokolle typischerweise Einzelfallverfahren vor. Je nach zusätzlichen Verträgen, die ein Staat ratifiziert hat, kann man ihn also international auf die Einhaltung der Menschenrechte im Einzelfall behaften. Allerdings handelt es sich bei diesen Einzelfallentscheiden nicht um bindende Urteile, sondern um Empfehlungen.

Internationale Entscheide im Einzelfall, die auch tatsächlich verbindlich sind, sind eine Besonderheit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Alle UNO-Einzelfallentscheidungen betreffend die Schweiz

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Globale und regionale Institutionen

Nebst der globalen Ebene der UNO bestehen in einigen Regionen der Welt noch internationale Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte auf regionaler Ebene, etwa in Afrika und Amerika. Für die Schweiz grosse Relevanz hat der Europarat, eine internationale Organisation mit 46 europäischen Mitgliedsstaaten.

Unter der Ägide des Europarates entstanden eine Reihe von Menschenrechtsverträgen, die typischerweise ebenfalls durch Berichterstattungsverfahren umgesetzt werden. Besonders wichtig ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie ist ausgestattet mit einem Gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der verbindliche Urteile im Einzelfall fällen kann.

Alle EGMR-Urteile betreffend die Schweiz

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

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