Überprüfung Lanzarote-Konvention

Seitenkontext

Überprüfung Lanzarote-Konvention

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur Lanzarote-Konvention des Europarates erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern an den Lanzarote-Ausschusses. Dieser überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Betroffenen sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.

Mehr zur Lanzarote-Konvention und zum Lanzarote-Ausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens

Relevante Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur Lanzarote-Konvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

Lade…

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens auf der Webseite des Europarates

(gewünschter Zyklus (monitoring round) -> Replies submitted by States Parties -> Switzerland)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges Europarat-Gremium

Lanzarote Ausschuss

Zuständige Bundesstelle

Bundesamt für Justiz (BJ), Direktionsbereich Strafrecht

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

  1. Der Lanzarote-Ausschuss stellt der Schweiz einen allgemeinen und einen themenspezifischen Fragebogen zu.

  2. Die Schweiz beantwortet die Fragen.

  3. Nicht-staatliche Akteur*innen werden eingeladen, Stellung zu den Antworten der Schweiz zu nehmen.

  4. Der Lanzarote-Ausschuss fragt bei Bedarf weitere Informationen nach oder besucht die Schweiz.

  5. Der Lanzarote-Ausschuss entwirft Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens, inklusive Empfehlungen (Implementation Report), dieser kann staatenspezifisch sein oder die Umsetzung in allen Staaten abdecken.

  6. Die Schweiz kann eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.

  7. Der Lanzarote-Ausschuss stellt den Bericht und die Stellungnahme dem Ministerkomitee zu.

  8. Der Lanzarote-Ausschuss kann Staaten zur regelmässigen Berichterstattung über die ergriffenen Umsetzungsmassnahmen auffordern (Follow-Up).

Rhythmus

Die erste Überprüfung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Beitritt zum Abkommen. Weitere thematische Überprüfungsrunden können vom Lanzarote-Ausschuss initiiert werden. Bei Hinweisen auf schwerwiegende Verstösse gegen das Übereinkommen können auch dringliche Überprüfungsrunden einberufen werden.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen werden dazu eingeladen, Stellung zu den Antworten des Staates zu nehmen.

Koordination in der Schweiz: NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz / humanrights.ch

Andere Staatenberichtsverfahren des Europarats

Staatenberichtsverfahren des Europarats, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen des Europarats zu ordnen.

Lade…

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!