Rassismus

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Rassismus

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Wenn Menschen aufgrund ihrer Religion, Ethnie oder wegen einer zugeschriebenen «Rasse» diskriminiert werden, sprechen wir von rassistischer Diskriminierung. Rassismus beraubt Menschen ihrer Würde, ihrer Gleichheit und ihrer Menschenrechte und findet Ausdruck in alltäglichen Äusserungen oder Handlungen von Einzelpersonen oder Gruppen sowie in struktureller Benachteiligung.

Wie die meisten europäischen Gesetzgebungen verwendet auch die Schweizer Verfassung sowie das Strafgesetzbuch den Begriff «Rasse». Dabei ist jedoch entscheidend zu betonen, dass sich dieser Begriff auf ein soziales Konstrukt bezieht und wissenschaftlich nicht haltbar ist. Der Begriff wird in Anführungszeichen gesetzt, um auf dieses Konstrukt hinzuweisen sowie Diskriminierung sichtbar zu machen. Die Abschaffung des Begriffs könnte das Bewusstsein für die reale Erfahrung von Rassismus und Rassendiskriminierung der Betroffenen sowie die Notwendigkeit, diese Phänomene zu bekämpfen, infrage stellen. 

Im Englischen wird der Begriff «race» gängig genutzt, um Personen zu beschreiben, die aufgrund äusserlicher Merkmale rassifiziert werden. Er kann nicht mit dem deutschen Begriff «Rasse» gleichgesetzt werden.

Das Bundesgericht definiert den Begriff der «Ethnie» im Sinne von Art. 261bis des Strafgesetzbuches, als ein Segment der Bevölkerung, das sich selbst als abgegrenzte Gruppe versteht und das vom Rest der Bevölkerung als solche erkannt wird. Diese Gruppe zeichnet sich durch eine gemeinsame Geschichte sowie ein zusammenhängendes System von Einstellungen und Verhaltensnormen – wie Traditionen, Bräuche, Sitten oder Sprache – aus, wobei diese Merkmale zur Abgrenzung dienen müssen (BGE 143 IV 193).

Es gibt keine universelle und absolute Definition von Rassismus und die Bedeutung dieses Begriffs ist Gegenstand zahlreicher Debatten. Heute wird Rassismus als die bewusste oder unbewusste Hierarchisierung von Personen oder Bevölkerungsgruppen verstanden. In der Rechtspraxis bezeichnet der Begriff «rassistische Diskriminierung» Ungleichbehandlungen, Äusserungen oder Gewalttaten, die Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer äusseren Erscheinung, herabsetzen oder benachteiligen. Solche Ungleichbehandlungen beruhen meist auf strukturellen Ursachen.

Eine Reihe rechtlicher Mechanismen in spezifischen Bereichen wie Arbeit oder Wohnen zielt darauf ab, Rassismus und damit verbundene Diskriminierung zu beseitigen. Allerdings betrachtet dieser sektorielle Ansatz Diskriminierung oft isoliert innerhalb einzelner Lebensbereiche, anstatt die Überschneidungen verschiedener Diskriminierungsformen umfassend zu berücksichtigen. Dadurch werden Mehrfachdiskriminierungen häufig nur unzureichend adressiert.

Situation in der Schweiz

Im Zentrum des rechtlichen Schutzes vor Rassismus steht die Menschenwürde. Sie bildet die Grundlage für das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung sowie für den strafrechtlichen Schutz vor rassistischer Diskriminierung. Eine Verletzung der Menschenwürde liegt vor, wenn eine Person oder Gruppe als minderwertig dargestellt wird, wenn einer Person oder den Mitgliedern einer Gruppe die Qualität als menschliche Wesen abgesprochen oder ihr Lebensrecht infrage gestellt wird.

Das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung) untersagt Diskriminierung, namentlich aufgrund von Herkunft, der «Rasse» oder der religiösen Überzeugung. Diese Grundlage verpflichtet den Staat, Personen mithilfe von rechtlichen, politischen und administrativen Massnahmen vor Diskriminierung zu schützen.

Die Strafnorm gegen rassistische Diskriminierung (Art. 261bis Strafgesetzbuch) stellt rassistisches Verhalten unter Strafe, das einem Menschen oder einer Menschengruppe wegen ihrer «Rasse», ethnischer Herkunft oder Religion explizit oder implizit Gleichberechtigung und Menschenwürde abspricht oder zu Hass und Diskriminierung aufruft. Besonders diskriminierende Äusserungen können dabei eine Ehrverletzung darstellen (Art. 173 ff. Strafgesetzbuch).

Auch im Privatrecht gibt es Schutzmechanismen gegen rassistische Diskriminierung, etwa im Persönlichkeitsschutz, in der Arbeitswelt, im Mietrecht sowie im Bereich der Vertragsfreiheit. Zusätzlich schaffen das Behindertengleichstellungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz Schutzmechanismen für betroffene Personen.

Auf internationaler Ebene bilden die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung die zentralen Grundlagen für den Schutz vor Rassismus. Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen ratifiziert und sich damit völkerrechtlich zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung verpflichtet.

Verankerung im Recht

Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung)

Diskriminierung und Aufruf zum Hass (Art. 261bis Strafgesetzbuch)

Ehrverletzungen (Art. 173 ff. Strafgesetzbuch)

Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ff. Zivilgesetzbuch)

Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers (Art. 328 Obligationenrecht)

Missbräuchliche Kündigung wegen persönlicher Eigenschaften (Art. 336 Abs. 1 Obligationenrecht)

Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen (Art. 271 Obligationenrecht)

Bestimmung des Vertragsinhaltes (Art. 19 Obligationenrecht)

Nichtigkeit des Vertragsinhaltes (Art. 20 Obligationenrecht)

Behindertengleichstellungsgesetz

Gleichstellungsgesetz

UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung 

Diskriminierungsverbot (Art. 14 Europäische Menschenrechtskonvention)

Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (nicht durch die Schweiz unterzeichnet)

Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot (Art. 2 und 7 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Abkommen und ihre Organe

Alle internationalen und europäischen Abkommen, die sich auf Rassismusbekämpfung beziehen, sowie die Organe, die für deren Umsetzung zuständig sind. Diese Liste enthält auch Texte, welche die Schweiz nicht ratifiziert hat.

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Individualbeschwerden

Alle Individualbeschwerden an den UNO-Antirassismusausschuss, in denen die Schweiz für schuldig befunden wurde. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse zu ordnen.

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Rechtsprechung

Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sich auf Rassendiskriminierung beziehen und die Schweiz betreffen. Diese Liste enthält auch Fälle, in denen die Schweiz nicht der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention für schuldig befunden wurde. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse zu ordnen.

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Weitere Artikel

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