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Überprüfung Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Beim Staatenberichtsverfahren zum Europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte nationaler Minderheiten an den dazugehörenden Beratenden Ausschuss. Dieser überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Minderheiten sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
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Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges Europarat-Gremium
Beratender Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Zuständige Bundesstelle
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht.
Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen Informationen einreichen (Parallelberichte).
Der Staatenbericht und Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft werden vom Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten überprüft. Weitere Informationen werden nachgefragt.
Eine Delegation des Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten besucht die Schweiz. Es finden Treffen mit diversen Akteur*innen statt, darunter Parlamentarier*innen, NGOs, Vertreter*innen der Regierung und Vertreter*innen von nationalen Minderheiten.
Der Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erstellt einen Entwurf eines Gutachtens mit Empfehlungen an die Schweiz.
Die Schweiz kann innerhalb von zwei Monaten sachliche Bemerkungen und Klarstellungen zum Gutachtensentwurf an den Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten richten (Confidential Dialogue).
Der Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet das Gutachten.
Die Schweiz kann innerhalb von vier Monaten Stellung zum Gutachten nehmen.
Das Ministerkomitee des Europarats erarbeitet eine Resolution und richtet darin Empfehlungen an den die Schweiz.
Die Schweiz wird aufgefordert, den Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten regelmässig über die ergriffenen Massnahmen zu informieren. Diverse Akteure werden ermutigt Folgemassnahmen zu ergreifen (Follow-Up).
Rhythmus
Die Überprüfung erfolgt in Evaluationsrunden alle fünf Jahre.
Parallelberichterstattung
Der Bericht des EDA wird wenn möglich unter Mitwirkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen verfasst, welche nationale Minderheiten vertreten.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs von der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz koordiniert.
Andere Staatenberichtsverfahren des Europarats
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