Überprüfung Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

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Überprüfung Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zum Europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte nationaler Minderheiten an den dazugehörenden Beratenden Ausschuss. Dieser überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Minderheiten sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.

Mehr zum Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und zum dazugehörenden Beratenden Ausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

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Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges Europarat-Gremium

Beratender Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Zuständige Bundesstelle

Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

  1. Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht.

  2. Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen Informationen einreichen (Parallelberichte).

  3. Der Staatenbericht und Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft werden vom Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten überprüft. Weitere Informationen werden nachgefragt.

  4. Eine Delegation des Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten besucht die Schweiz. Es finden Treffen mit diversen Akteur*innen statt, darunter Parlamentarier*innen, NGOs, Vertreter*innen der Regierung und Vertreter*innen von nationalen Minderheiten. 

  5. Der Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten erstellt einen Entwurf eines Gutachtens mit Empfehlungen an die Schweiz.

  6. Die Schweiz kann innerhalb von zwei Monaten sachliche Bemerkungen und Klarstellungen zum Gutachtensentwurf an den Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten richten (Confidential Dialogue).

  7. Der Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet das Gutachten.

  8. Die Schweiz kann innerhalb von vier Monaten Stellung zum Gutachten nehmen.

  9. Das Ministerkomitee des Europarats erarbeitet eine Resolution und richtet darin Empfehlungen an den die Schweiz.

  10. Die Schweiz wird aufgefordert, den Beratenden Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten regelmässig über die ergriffenen Massnahmen zu informieren. Diverse Akteure werden ermutigt Folgemassnahmen zu ergreifen (Follow-Up).

Rhythmus

Die Überprüfung erfolgt in Evaluationsrunden alle fünf Jahre.

Parallelberichterstattung

Der Bericht des EDA wird wenn möglich unter Mitwirkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen verfasst, welche nationale Minderheiten vertreten.

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs von der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz koordiniert.

Andere Staatenberichtsverfahren des Europarats

Staatenberichtsverfahren des Europarats, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen des Europarats zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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