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Sozialrechte
Sozialrechte bilden die Grundlage für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sind darauf ausgerichtet, soziale Sicherheit, Chancengleichheit und Würde für alle zu fördern.
In der Bundesverfassung sind sowohl Sozialziele als politische Richtschnur als auch spezifische und direkt einklagbare Sozialrechte verankert. Auf internationaler Ebene sind Sozialrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UNO-Pakt I festgehalten.
Sozialrechte garantieren die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Menschen. Sie zielen darauf ab, soziale Ungleichheiten zu verringern, Chancengleichheit sowie soziale Sicherheit zu gewährleisten. Die Rechte gelten universell für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Status oder anderen Unterscheidungsmerkmalen.
Beispiele für Sozialrechte sind:
Recht auf soziale Sicherheit
Recht auf Gesundheit
Recht auf Bildung
Recht auf Wohnen
Recht auf Arbeit und angemessene Arbeitsbedingungen
Situation in der Schweiz
Die meisten international garantierten Sozialrechte gelten in der Schweiz aber als programmatische Staatsziele (Art. 41 Bundesverfassung). Staatsziele sind sie zwar nicht unmittelbar einklagbar, sie bilden jedoch eine wichtige Richtschnur in der Sozialpolitik. Als Sozialziele, wurden der Zugang zu sozialer Sicherheit, Gesundheitsversorgung, fairen Arbeitsbedingungen, angemessenem Wohnraum, Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung junger Menschen festgeschrieben.
Die Schweizerische Bundesverfassung anerkennt aber die folgenden Sozialrechte als verbindliche und justiziable Grundrechte:
Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 Bundesverfassung)
Anspruch auf Grundschulunterricht (Art. 19 Bundesverfassung)
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst soziale und wirtschaftliche Rechte zur Sicherung der Menschenwürde und der UNO-Pakt I konkretisiert diese Vorgaben durch seine Rechte auf soziale Sicherheit.
Der Europarat hat Sozialrechte in der von der Schweiz nicht unterzeichneten Europäischen Sozialcharta verankert. Daneben schützt die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten die kulturellen, sprachlichen und sozialen Rechte nationaler Minderheiten (beide durch die Schweiz ratifiziert).
Verankerung im Recht
Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 Bundesverfassung)
Anspruch auf Grundschulunterricht (Art. 19 Bundesverfassung)
Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung)
Recht auf soziale Sicherheit (Art. 9 und 10 UNO-Pakt I)
Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 25 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Europäische Sozialcharta (nicht durch die Schweiz unterzeichnet)
Abkommen und ihre Organe
Alle internationalen und europäischen Abkommen, die sich auf Sozialrechte beziehen, sowie die Organe, die für deren Umsetzung zuständig sind. Diese Liste enthält auch Texte, welche die Schweiz nicht ratifiziert hat.
Rechtsprechung
Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sich auf Sozialrechte beziehen und die Schweiz betreffen. Diese Liste enthält auch Fälle, in denen die Schweiz nicht der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention für schuldig befunden wurde. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse zu ordnen.
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