Überprüfung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz

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Überprüfung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarates erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Die Kommission überprüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Betroffenen sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.

Mehr zur Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Relevante Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte von unabhängigen Institutionen

Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR zu ausgewählten Empfehlungen von ECRI an die Schweiz

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens auf der Webseite des Europarats

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges Europarat-Gremium

Kommission gegen Rassismus und Intoleranz

Zuständige Bundesstelle

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB)

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

  1. Eine Delegation der ECRI besucht die Schweiz.

  2. Während des Besuchs trifft die Delegation der ECRI  relevante staatliche und nicht-staatliche Akteur*innen und sammelt Informationen zur Situation in der Schweiz.

  3. Die ECRI verfasst einen Entwurf des Staatenberichts mit allgemeinen und länderspezifischen Themen sowie Empfehlungen und stellt diesen der Schweiz zu.

  4. Der Staat kann den Entwurf des Staatenberichts kommentieren, um allfällige sachliche Fehler zu korrigieren oder zu beantragen, dass eine staatliche Stellungnahme hinzuzufügen (Confidential Dialogue).

  5. Die ECRI verfasst den finalen Staatenbericht und stellt ihn dem der Schweiz zu.

  6. Der Europarat organisiert Treffen für die nationalen Behörden und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft finden statt, um die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Staatenbericht zu gewährleisten (Follow-Up).

  7. Die ECRI hält den Umsetzungsstand der Empfehlungen in einem kurzen Zwischenbericht fest (Conclusions).

Rhythmus

Die erste Überprüfung findet innerhalb eines Jahres nach Beitritt zum Übereinkommen statt. Weitere Überprüfungsrunden folgen alle fünf Jahre.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs von der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz koordiniert.

Verantwortlich für die Koordination des Parallelberichts zur Konvention sind humanrights.ch und die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA).

Andere Staatenberichtsverfahren des Europarats

Staatenberichtsverfahren des Europarats, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen des Europarats zu ordnen.

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Weitere Artikel

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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