Lanzarote-Konvention und der Lanzarote-Ausschuss

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Lanzarote-Konvention und der Lanzarote-Ausschuss

Publiziert: 02.04.2025 / Geändert: 27.03.2025
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Die Lanzarote-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, das den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sicherstellt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung weitreichender Schutz- und Präventionsmassnahmen gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern. Die Konvention ist das erste internationale Rechtsinstrument, das die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftatbestand festschreibt, einschliesslich des Missbrauchs, der im häuslichen oder familiären Bereich begangen wird.

Informationen zur Lanzarote-Konvention

Name der Konvention: Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Council of Europe Convention on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse), auch Lanzarote-Konvention genannt.

Zur Lanzarote-Konvention

Vertragsstaaten: Aktueller Stand

Stand Europarat: In Kraft seit dem 1. Juli 2010

Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. Juli 2014

Rechte der Konvention

  • Prävention sexueller Gewalt: Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Durchführung von Aufklärungskampagnen, Schulungen für Fachkräfte und Einführung von Programmen zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Kinder. 

  • Strafrechtliche Verfolgung: Der Schutz junger Menschen vor sexuellem Missbrauch, vor Prostitution und Kinderpornografie soll verbessert werden, indem jeglicher Missbrauch strafrechtlich verfolgt wird.

  • Opferschutz: Bereitstellung von Beratungsstellen, Unterstützungsdiensten und speziellen Schutzmassnahmen für betroffene Kinder. 

  • Internationale Zusammenarbeit: Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und dem Austausch von Informationen über Täter*innen.

Informationen zum Lanzarote-Ausschuss

Der Lanzarote-Ausschuss (Committee of the Parties to the Lanzarote Convention) ist das Überwachungsorgan der Konvention. Er bewertet die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes.

Der Lanzarote-Ausschuss führt regelmässige Staatenprüfungen durch, um die Umsetzung der Konvention zu überwachen. Er analysiert Berichte der Vertragsstaaten, formuliert Empfehlungen und kann thematische Untersuchungen zu spezifischen Problemen sexueller Gewalt gegen Kinder einleiten.

Wahl des Lanzarote-Ausschusses

Die Mitglieder des Lanzarote-Ausschusses werden von den Vertragsstaaten der Konvention gewählt.

  • Jeder Vertragsstaat kann eine Person mit anerkannter Fachkompetenz im Bereich Kinderschutz nominieren.

  • Die Wahl erfolgt durch das Ministerkomitee des Europarats.

  • Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können einmal wiedergewählt werden.

  • Bei der Zusammensetzung wird auf eine ausgewogene regionale Verteilung sowie auf geschlechtsspezifische Ausgewogenheit geachtet.

Zur aktuellen Zusammensetzung des Lanzarote-Ausschusses

Weitere Menschenrechtsabkommen und ihre Organe

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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