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Lanzarote-Konvention und der Lanzarote-Ausschuss
Die Lanzarote-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, das den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sicherstellt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zur Umsetzung weitreichender Schutz- und Präventionsmassnahmen gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern. Die Konvention ist das erste internationale Rechtsinstrument, das die verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftatbestand festschreibt, einschliesslich des Missbrauchs, der im häuslichen oder familiären Bereich begangen wird.
Informationen zur Lanzarote-Konvention
Name der Konvention: Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Council of Europe Convention on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse), auch Lanzarote-Konvention genannt.
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand Europarat: In Kraft seit dem 1. Juli 2010
Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. Juli 2014
Rechte der Konvention
Prävention sexueller Gewalt: Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Durchführung von Aufklärungskampagnen, Schulungen für Fachkräfte und Einführung von Programmen zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Kinder.
Strafrechtliche Verfolgung: Der Schutz junger Menschen vor sexuellem Missbrauch, vor Prostitution und Kinderpornografie soll verbessert werden, indem jeglicher Missbrauch strafrechtlich verfolgt wird.
Opferschutz: Bereitstellung von Beratungsstellen, Unterstützungsdiensten und speziellen Schutzmassnahmen für betroffene Kinder.
Internationale Zusammenarbeit: Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und dem Austausch von Informationen über Täter*innen.
Informationen zum Lanzarote-Ausschuss
Der Lanzarote-Ausschuss (Committee of the Parties to the Lanzarote Convention) ist das Überwachungsorgan der Konvention. Er bewertet die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten und gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes.
Der Lanzarote-Ausschuss führt regelmässige Staatenprüfungen durch, um die Umsetzung der Konvention zu überwachen. Er analysiert Berichte der Vertragsstaaten, formuliert Empfehlungen und kann thematische Untersuchungen zu spezifischen Problemen sexueller Gewalt gegen Kinder einleiten.
Wahl des Lanzarote-Ausschusses
Die Mitglieder des Lanzarote-Ausschusses werden von den Vertragsstaaten der Konvention gewählt.
Jeder Vertragsstaat kann eine Person mit anerkannter Fachkompetenz im Bereich Kinderschutz nominieren.
Die Wahl erfolgt durch das Ministerkomitee des Europarats.
Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können einmal wiedergewählt werden.
Bei der Zusammensetzung wird auf eine ausgewogene regionale Verteilung sowie auf geschlechtsspezifische Ausgewogenheit geachtet.