Über die SMRI

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Über die SMRI

Publiziert: 06.02.2024 / Geändert: 19.12.2024

Wer wir sind

Die SMRI ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz. Sie trägt zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in allen Lebensbereichen und auf allen staatlichen Ebenen in der Schweiz bei.

Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet sie auf der Grundlage der Pariser Prinzipien der UNO. Diese erfordern eine gesetzliche Verankerung der Institution, ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung von allen Menschenrechten, Unabhängigkeit, insbesondere auch von anderen Institutionen, der Regierung und dem Parlament, eine pluralistische Zusammensetzung sowie eine ausreichende öffentliche Finanzierung.

Die SMRI ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist analog zu einem Verein strukturiert. Sie ist autonom, politisch, institutionell und ideologisch unabhängig und bestimmt eigenständig über inhaltliche Schwerpunkte und die Verwendung ihrer Ressourcen.

Was wir tun

Die SMRI hat den Auftrag, die Interessen aller Bevölkerungsgruppen zu vertreten und sich für deren Rechte einzusetzen. Sie kooperiert mit Behörden auf allen staatlichen Ebenen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, und der Wirtschaft. Sie informiert die Öffentlichkeit, Staat, Politik und Wirtschaft über die Menschenrechte. Sie analysiert deren Umsetzung in der Schweiz, weist auf Lücken hin, zeigt Korrektive auf, stösst den Dialog an und bringt sich in den politischen Diskurs ein.

Die im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte verankerten Aufgaben der SMRI umfassen insbesondere

  • Information und Dokumentation zur Menschenrechtslage in der Schweiz;

  • Praxisorientierte Forschung zu Menschenrechtsverletzungen, gesetzlichen und institutionellen Defiziten und Stärkung des Menschenrechtsschutzes im Blick auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis;

  • Beratung der Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Menschenrechten;

  • Förderung von Dialog und Zusammenarbeit und damit Schaffung von Synergien zwischen staatlichen Stellen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft;

  • Menschenrechtsbildung auf allen Stufen der Aus- und Weiterbildung sowie Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für eine Stärkung des Menschenrechtsschutzes;

  • Internationaler Austausch, insbesondere mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Die SMRI übernimmt für die Menschenrechtsmechanismen der UNO oder des Europarats wichtige Funktionen. Sie kann bei Staatenberichtsverfahren zu einzelnen Menschenrechtspakten mitarbeiten, die Umsetzung der Empfehlungen durch den Staat befördern oder die Ratifizierung neuer Menschenrechtsabkommen vorantreiben.

Die internationale Vernetzung

Die SMRI arbeitet weltweit im Netzwerk der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) und europaweit im Rahmen des European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI) mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRIs) zusammen. Die NMRIs tauschen Erfahrungen aus und lernen voneinander. Sie setzen sich mit gemeinsamen Positionen für die Stärkung des universalen Menschenrechtsschutzes ein. Und sie erheben die Stimme für NMRIs, deren Arbeit und Unabhängigkeit in Gefahr sind.

Gesetzliche Grundlage

Die Etablierung und Finanzierung einer Nationalen Menschenrechtinstitution ist in Artikel 10a – 10c des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte festgehalten. Die entsprechende Revision wurde im Herbst 2022 vom Parlament verabschiedet.

Entstehungsgeschichte

1991–1993: Aufschwung der Menschenrechte in der UNO

Nach dem Ende des Kalten Krieges 1989 erfuhr die Menschenrechtsarbeit der UNO neuen Auftrieb. Im Oktober 1991 führte die UNO in Paris ein Arbeitstreffen über unabhängige «Nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte» durch.

Im Juni 1993 lud die UNO zur Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien ein. Damit wollte die UNO die Menschenrechtsarbeit auf eine breitere Basis stellen. Die Konferenz war ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes.

Die UNO-Generalversammlung verabschiedete darauf im Dezember 1993 eine Resolution zur Schaffung Nationaler Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Darin wurden Grundsätze und Kriterien für NMRIs festgelegt. Sie sind seither als «Pariser Prinzipien» bekannt und regeln bis heute die Struktur und die Tätigkeit von NMRIs weltweit mit folgenden Grundpfeilern:

  • gesetzliche Verankerung

  • umfassendes Mandat

  • ausreichende Infrastruktur und Finanzierung

  • Unabhängigkeit gegenüber der Regierung

  • pluralistische Vertretung der gesellschaftlichen Kräfte

  • Zugänglichkeit für besonders verletzliche Gruppen.

2000–2011: Die Anfänge in die Schweiz

Die Schweiz trat der UNO im Jahr 2002 bei. In den 1990er Jahren hatte sie vorgängig mehrere Menschenrechtskonventionen der UNO ratifiziert. Dadurch stiegen die Anforderungen an die Menschenrechtsarbeit in der Schweiz, sowohl bei der Umsetzung als auch bei der Berichterstattung an die UNO. Erste Rufe nach einer Nationalen Menschenrechtsinstitution wurden laut. Im Jahr 2000 bildeten Schweizer Nichtregierungsorganisationen die NGO-Arbeitsgruppe Menschenrechtsinstitution, die in der Folge ein solches Projekt vorantrieb. 2001 forderten über hundert NGOs, Gewerkschaften, kirchliche Institutionen und Persönlichkeiten in einem Aufruf die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz. Ebenfalls 2001 reichten Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi und Ständerat Eugen David parlamentarische Initiativen (01.461/01.463) ein.

2003 erarbeitete das EDA im Auftrag des Parlaments einen Bericht über die Möglichkeiten zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. 2006 wurde der Förderverein Menschenrechtsinstitution Schweiz  gegründet, er veröffentlicht einen Aufruf zur Schaffung einer NMRI. 2008 publizierte die Arbeitsgruppe «Nationale Menschenrechtsinstanz» des Bundes einen Bericht.

2009–2022: Die SMRI entsteht

2009 entschied der Bundesrat, als Pilotprojekt ein «universitäres Dienstleistungszentrum» zu schaffen. 2011 nahm das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) seine Arbeit auf: ein Netzwerk aus sechs Themenbereichen an fünf Universitäten und einer koordinierenden Geschäftsstelle. Das SKMR widmete sich in erster Linie der Forschung und Beratung von Behörden. Es konnte nicht von sich aus aktiv werden und verfügte über keine selbstständige Budgetkompetenz. Die Unabhängigkeit fehlte.

2015 wurden die Arbeit des SKMR extern evaluiert. Die Evaluation zeigte einerseits eine grosse Nachfrage nach den Dienstleistungen einer solchen Institution. Andererseits wurde klar, dass das SKMR mit seinen beschränkten Mitteln keine Breitenwirkung entfalten konnte. Auf dieser Basis verlängerte der Bund das Pilotprojekt um weitere fünf Jahre und später wieder bis 2022.

Der UNO-Menschenrechtsrat und weitere UNO-Menschenrechtsorgane sowie der Europarat forderten über Jahre von der Schweiz die Einrichtung einer unabhängigen NMRI. In der Schweiz hielt insbesondere die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz den Druck aufrecht, unter anderem hatte sie bereits 2014 ein Modell für eine NMRI entworfen.

2016 fällte der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution. 2017 schickte er einen Vorentwurf zu einer gesetzlichen Grundlage in die Vernehmlassung. Trotz breiter Zustimmung zum Projekt ergab sich daraus kein einheitliches Gesamtbild. Das Vorhaben stand für einige Jahre still. Erst im Dezember 2019 verabschiedete der Bundesrat seinen Entwurf zu einer gesetzlichen Grundlage: einen neuen Artikel im bestehenden «Bundesgesetz über die Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte», der Auftrag, Gestalt und Tätigkeitsgebiete der Nationalen Menschenrechtsinstitution regelt. Im Herbst 2021 verabschiedete schliesslich der Nationalrat mit 142 zu 54 Stimmen und der Ständerat mit 38 zu 5 Stimmen die entsprechende Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und zum Schutz der Menschenrechte.

2023: Die Gründung

Im April 2022 bildete der Bund eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, ausserparlamentarischer Kommissionen, verschiedener Bundesstellen, der Konferenz der Kantonsregierungen sowie der Wirtschaft. Die Gruppe erarbeitete die Statuten des zu gründenden Vereins, suchte Persönlichkeiten für den Vorstand und bereitete die Gründungsversammlung vor.

Am 23. Mai 2023 wurde – nach dreissig Jahren internationaler und über zwanzig Jahren nationaler Vorgeschichte – die SMRI in Bern gegründet, in Anwesenheit von rund hundert Gründungsmitgliedern und Vertreter*innen verschiedener Institutionen.