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Kinder
Auf Grund ihrer fehlenden körperlichen und seelischen Reife sind Kinder auf besonderen Schutz und Unterstützung, damit sich ihre Persönlichkeit frei entfalten kann. Hinzu kommt, dass Kindern vom Recht nicht die volle Verantwortung für ihr Handeln zugeschrieben wird. Es stehen ihnen daher auch nicht die gleichen Möglichkeiten offen, für ihre Rechte einzustehen, wie Erwachsenen. Kinderrechte sichern die Entwicklung, Teilhabe und den Schutz von Kindern vor Ausbeutung. Explizit verboten sind die schlimmsten Formen der Ausbeutung wie Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsprostitution.
Kinder, also alle Menschen unter 18 Jahren, verfügen im Vergleich zu Erwachsenen teilweise über eingeschränkte Rechte Pflichten oder eingeschränkte Möglichkeiten, diese durchzusetzen. Allerdings kommt ihnen als Gegenstück zu diesen Einschränkungen ein besonderer Schutz zu. Beides begründet sich damit, dass sich Kinder aufgrund nicht abgeschlossener geistiger und körperlicher Entwicklung besonders verletzlich sind und im Regelfall in einer Abhängigkeit von Erwachsenen stehen.
Kinderrechte sind Menschenrechte, die der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung und den besonderen Bedürfnissen von Kindern besonders Rechnung tragen. Dies bedeutet auch, dass Kindern spezielle Schutz-, Förder- und Partizipationsrechte zukommen, bei denen das Wohlergehen der Kinder und ihr Recht auf Entwicklung im Vordergrund stehen, aber auch ihre Abhängigkeit von Erwachsenen berücksichtigt wird. Kinder sind durch die Kinderrechte vor Ausbeutung geschützt. Sklaverei, Kinderprostitution, und -pornographie, sowie schlimmste Formen von Kinderarbeit sind absolut verboten.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz sind die Förderung der Kinder in Artikel 67 der Bundesverfassung, sowie ihr besonderer Schutzanspruch in Artikel 11 der Bundesverfassung verankert. Zusätzlich werden die Kinderrechte durch internationale Übereinkommen festgeschrieben. Die Schweiz hat die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die im Übereinkommen verankerten Rechte jedes Kindes zu achten und zu gewährleisten, sowie alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Massnahmen zu ergreifen, welche die Verwirklichung der garantierten Rechte fördern.
Die Schweiz hat auch die Lanzarote-Konvention ratifiziert. Das Ziel der Konvention ist es, Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Das Lanzarote-Komitee überprüft die Einhaltung und Umsetzung der Konvention und gibt entsprechende Empfehlungen an die Schweiz ab.
Verankerung im Recht
Schutz der Kinder und Jugendlichen (Art. 11 Bundesverfassung)
Förderung von Kindern und Jugendlichen (Art. 67 Bundesverfassung)
Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung (Art. 116 Bundesverfassung)
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 25 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht (Art. 26 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Abkommen und ihre Organe
Alle internationalen und europäischen Abkommen, die sich auf die Kinderrechte beziehen, sowie die Organe, die für deren Umsetzung zuständig sind. Diese Liste enthält auch Texte, welche die Schweiz nicht ratifiziert hat.
Individualbeschwerden
Alle Individualbeschwerden an den UNO-Ausschuss für die Kinderrechte, in denen die Schweiz für schuldig befunden wurde. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse zu organisieren.
Rechtsprechung
Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sich auf die Kinderrechte beziehen und die Schweiz betreffen. Diese Liste enthält auch Fälle, in denen die Schweiz nicht der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention für schuldig befunden wurde. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse zu organisieren.
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