Überprüfung UNO-Pakt II

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Überprüfung UNO-Pakt II

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 25.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zum UNO-Pakt II muss die Schweiz regelmässig Bericht über die Umsetzung der im Pakt gelisteten bürgerlichen und politischen Rechte an den UNO-Menschenrechtsausschuss erstatten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.

Mehr zum UNO-Pakt II und zum UNO-Menschenrechtsausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zum UNO-Pakt II. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft

Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

Joint submission by FIACAT and ACAT

Joint NGO submission on Intersex Genital Mutilations

Alternative report on Racial Profiling practices of the Swiss Police and Boarder Guard authorities

NGO Monitor

Observations de l’Ordre des avocats de Genève

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CCPR – International Covenant on Civil and Political Rights -> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

UNO-Menschenrechtsausschuss

Zuständige Bundesstelle

Bundesamt für Justiz, BJ, Fachbereich Internationaler Menschenrechtsschutz

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Vereinfachtes Verfahren

  1. Der UNO-Menschenrechtsausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.

  2. Die Schweiz verfasst innerhalb eines Jahres einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.

  3. Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Menschenrechtausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Pakt II darlegen (Parallelberichterstattung).

  4. In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Menschenrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.

  5. Der UNO-Menschenrechtsausschuss gibt in seinen Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen an die Schweiz ab.

  6. Die Schweiz muss dem UNO-Menschenrechtsausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).

Rhythmus

Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte auf Verlangen des UNO-Menschenrechtsausschuss (im Normalfall alle 8 Jahre).

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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