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Überprüfung UNO-Pakt II
Beim Staatenberichtsverfahren zum UNO-Pakt II muss die Schweiz regelmässig Bericht über die Umsetzung der im Pakt gelisteten bürgerlichen und politischen Rechte an den UNO-Menschenrechtsausschuss erstatten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Mehr zum UNO-Pakt II und zum UNO-Menschenrechtsausschuss
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zum UNO-Pakt II. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft
Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz
Joint submission by FIACAT and ACAT
Joint NGO submission on Intersex Genital Mutilations
Alternative report on Racial Profiling practices of the Swiss Police and Boarder Guard authorities
Observations de l’Ordre des avocats de Genève
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
(Switzerland -> CCPR – International Covenant on Civil and Political Rights -> gewünschter Zyklus)
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges UNO-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Bundesamt für Justiz, BJ, Fachbereich Internationaler Menschenrechtsschutz
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Der UNO-Menschenrechtsausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.
Die Schweiz verfasst innerhalb eines Jahres einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.
Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Menschenrechtausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Pakt II darlegen (Parallelberichterstattung).
In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Menschenrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.
Der UNO-Menschenrechtsausschuss gibt in seinen Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen an die Schweiz ab.
Die Schweiz muss dem UNO-Menschenrechtsausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).
Rhythmus
Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte auf Verlangen des UNO-Menschenrechtsausschuss (im Normalfall alle 8 Jahre).
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.