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Publiziert: 11.06.2024 / Geändert: 28.08.2024

28.08.2024
Klimaseniorinnen: Eine unklare und ungenügende Erklärung des Bundesrates

Nach dem Parlament hat nun auch der Bundesrat Stellung bezogen zum Urteil «Klimaseniorinnen». In seiner Erklärung bekennt er sich zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), allerdings ohne sich explizit zur Verbindlichkeit der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu bekennen. Die SMRI bedauert, dass der Bundesrat nicht bereit ist, weitere Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte im Kontext der Klimaveränderung zu ergreifen. Die Umsetzung des Urteils bleibt damit wohl ungenügend. Es ist zu erwarten, dass das Ministerkomitee des Europarates weitere Massnahmen einfordern wird.

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12.06.2024
Klimaseniorinnen: Die Schweizerische Menschenrechtsinstitution ist besorgt über die «Erklärung» der Bundesversammlung

Mit ihrer «Erklärung» zum Entscheid «Klimaseniorinnen und andere gegen die Schweiz» greift die Bundesversammlung das Herzstück des europäischen Menschenrechts-Systems an und stellt die Kompetenz von Gerichten in Frage, die Menschenrechte auf die grossen Fragen der Zeit anzuwenden. Der Bundesrat steht nun in der Verantwortung, den Schaden zu limitieren und die Verbindlichkeit von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu unterstreichen.

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