Allgemeine regelmässige Überprüfung der UNO

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Allgemeine regelmässige Überprüfung der UNO

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Die Allgemeine regelmässige Überprüfung (engl. Universal Periodic Review, UPR) ist das allgemeine Staatenberichtsverfahren der UNO, an dem alle Mitgliedstaaten zur regelmässigen Bestandesaufnahme der Menschenrechtssituation teilnehmen. Die UPR ist einer der wichtigsten Mechanismen des UNO-Menschenrechtsrates. Das Verfahren wurde durch die Verabschiedung der UNO-Resolution 60/251 vom 18. Juni 2007 eingeführt.

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des UPR. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Im Rahmen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung wird die Schweiz in regelmässigen Abständen vom UNO-Menschenrechtsrat überprüft. Dabei bewerten die 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Menschenrechtssituation in der Schweiz und geben Empfehlungen zur Verbesserung ab (Peer Review). Die Schweiz entscheidet, ob sie diese Empfehlungen annimmt oder ablehnt. Im darauffolgenden Überprüfungszyklus wird geprüft, inwiefern die angenommenen Empfehlungen umgesetzt wurden.

Die Allgemeine regelmässige Überprüfung ergänzt die konventionsspezifischen Staatenberichtsverfahren der UNO stärkt durch Dialog die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte.

Inhaltliche und rechtliche Grundlagen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung

•      Der Charta der Vereinten Nationen

•      Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)

•      Den internationalen Menschenrechtsabkommen der UNO, die die Schweiz ratifiziert hat

Zuständiges UNO-Gremium

UNO-Menschenrechtsrat

Zuständige Bundesstelle

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Abteilung für Frieden und Menschenrechte (AFM)

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

  1. Die Schweiz erstellt einen Staatenbericht, der die aktuelle Menschenrechtssituation darlegt.

  2. Weitere Akteure wie der UNO-Menschenrechtsrat, NGOs und nationale Menschenrechtsinstitutionen verfassen ergänzende Berichte.

  3. Interaktiver Dialog: Eine Arbeitsgruppe des UPR, bestehend aus UNO-Mitgliedstaaten, diskutiert die Menschenrechtslage der Schweiz in einer öffentlichen Sitzung. Dieser Dialog wird als Live-Stream übertragen.

  4. Die UPR-Arbeitsgruppe erstellt einen Bericht mit Empfehlungen und Anmerkungen zur Menschenrechtslage in der Schweiz.

  5. Die Schweiz nimmt Stellung zu den Empfehlungen und entscheidet, welche sie annimmt oder ablehnt.

  6. Im nächsten UPR-Zyklus wird überprüft, inwiefern die Schweiz die angenommenen Empfehlungen umgesetzt hat (Follow-Up).

Rhythmus

Alle 4.5 Jahre erfolgt eine neue Bewertung der Menschenrechtssituation durch den UNO-Menschenrechtsrat.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle konventionsgebundenen Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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