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Allgemeine regelmässige Überprüfung der UNO
Die Allgemeine regelmässige Überprüfung (engl. Universal Periodic Review, UPR) ist das allgemeine Staatenberichtsverfahren der UNO, an dem alle Mitgliedstaaten zur regelmässigen Bestandesaufnahme der Menschenrechtssituation teilnehmen. Die UPR ist einer der wichtigsten Mechanismen des UNO-Menschenrechtsrates. Das Verfahren wurde durch die Verabschiedung der UNO-Resolution 60/251 vom 18. Juni 2007 eingeführt.
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens
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Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Im Rahmen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung wird die Schweiz in regelmässigen Abständen vom UNO-Menschenrechtsrat überprüft. Dabei bewerten die 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Menschenrechtssituation in der Schweiz und geben Empfehlungen zur Verbesserung ab (Peer Review). Die Schweiz entscheidet, ob sie diese Empfehlungen annimmt oder ablehnt. Im darauffolgenden Überprüfungszyklus wird geprüft, inwiefern die angenommenen Empfehlungen umgesetzt wurden.
Die Allgemeine regelmässige Überprüfung ergänzt die konventionsspezifischen Staatenberichtsverfahren der UNO stärkt durch Dialog die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte.
Inhaltliche und rechtliche Grundlagen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung
• Der Charta der Vereinten Nationen
• Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)
• Den internationalen Menschenrechtsabkommen der UNO, die die Schweiz ratifiziert hat
Zuständiges UNO-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Die Schweiz erstellt einen Staatenbericht, der die aktuelle Menschenrechtssituation darlegt.
Weitere Akteure wie der UNO-Menschenrechtsrat, NGOs und nationale Menschenrechtsinstitutionen verfassen ergänzende Berichte.
Interaktiver Dialog: Eine Arbeitsgruppe des UPR, bestehend aus UNO-Mitgliedstaaten, diskutiert die Menschenrechtslage der Schweiz in einer öffentlichen Sitzung. Dieser Dialog wird als Live-Stream übertragen.
Die UPR-Arbeitsgruppe erstellt einen Bericht mit Empfehlungen und Anmerkungen zur Menschenrechtslage in der Schweiz.
Die Schweiz nimmt Stellung zu den Empfehlungen und entscheidet, welche sie annimmt oder ablehnt.
Im nächsten UPR-Zyklus wird überprüft, inwiefern die Schweiz die angenommenen Empfehlungen umgesetzt hat (Follow-Up).
Rhythmus
Alle 4.5 Jahre erfolgt eine neue Bewertung der Menschenrechtssituation durch den UNO-Menschenrechtsrat.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
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