Überprüfung UNO-Frauenrechtskonvention

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Überprüfung UNO-Frauenrechtskonvention

Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Frauenrechtskonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Schutz vor Geschlechterdiskriminierung an den UNO-Frauenrechtsausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Frauenrechtssituation.

Der Begriff «Frau», wie er in der UNO-Frauenrechtskonvention verwendet wird, basiert auf einer binären Geschlechterordnung, die der sozialen Realität nicht gerecht wird. Deshalb wird stattdessen oft von der «Gleichstellung der Geschlechter» gesprochen. Der Begriff «Frau» wird von der SMRI menschenrechtlich und mit Fokus auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung verstanden.

Mehr zur UNO-Frauenrechtskonvention und zum UNO-Frauenrechtsausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Frauenrechtskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)

Alliance-Sud and the Center for Economic and Social Rights

Coordination post Beijing Switzerland

End Demand Switzerland (EDS)

Feminists for a People's Vaccine

InterAction Suisse

InterAction Switzerland & ILGA World

Working Group “Migrant Women & Marital Violence”

Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)

Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

Gemeinsamer Bericht der NGO-Koordination post Beijing

Alliance F

Amnesty International

FIZ Advocacy and Support for Migrant Women and Victims of Trafficking and Procore

FIZ Advocacy and Support for Migrant Women and Victims of Trafficking, Centre Social Protestant Genève, ProCoRé (Prostitution Collective Réflexion), Swiss Refugee Council and TERRE DES FEMMES Switzerland joint submission

Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children

We-InterAction Suisse

Working Group on Migrant Women & Marital Violence (Full report)

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CEDAW - Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women -> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

UNO-Frauenrechtsausschuss

Zuständige Bundesstelle

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Bereich Recht und Bundesratsgeschäfte

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Vereinfachtes Verfahren

  1. Der UNO-Frauenrechtsausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.

  2. Die Schweiz verfasst innerhalb eines Jahres einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.

  3. Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Frauenrechtsausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Frauenrechtskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).

  4. In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Frauenrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.

  5. Der UNO-Frauenrechtsausschuss gibt in seinen Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen an die Schweiz ab und legt den Zeitpunkt des nächsten Staatenberichts fest.

  6. Die Schweiz muss dem UNO-Frauenrechtsausschuss innerhalb von zwei Jahren über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).

Rhythmus

Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte mindestens alle vier Jahre oder auf Verlangen des UNO-Frauenrechtsausschuss.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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