Seitenkontext
Überprüfung UNO-Frauenrechtskonvention
Auf dieser Seite
Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Frauenrechtskonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Schutz vor Geschlechterdiskriminierung an den UNO-Frauenrechtsausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Frauenrechtssituation.
Der Begriff «Frau», wie er in der UNO-Frauenrechtskonvention verwendet wird, basiert auf einer binären Geschlechterordnung, die der sozialen Realität nicht gerecht wird. Deshalb wird stattdessen oft von der «Gleichstellung der Geschlechter» gesprochen. Der Begriff «Frau» wird von der SMRI menschenrechtlich und mit Fokus auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung verstanden.
Mehr zur UNO-Frauenrechtskonvention und zum UNO-Frauenrechtsausschuss
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Frauenrechtskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.
Keine Beiträge vorhanden
UNO-Frauenrechtskonvention Sechster Staatenbericht
UNO-Frauenrechtskonvention Zwischenbericht (Follow-Up Report)
UNO-Frauenrechtskonvention Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting)
UNO-Frauenrechtskonvention Abschliessende Bemerkungen (Concluding Observations)
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)
Alliance-Sud and the Center for Economic and Social Rights
Coordination post Beijing Switzerland
Feminists for a People's Vaccine
InterAction Switzerland & ILGA World
Working Group “Migrant Women & Marital Violence”
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)
Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz
Gemeinsamer Bericht der NGO-Koordination post Beijing
FIZ Advocacy and Support for Migrant Women and Victims of Trafficking and Procore
Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children
Working Group on Migrant Women & Marital Violence (Full report)
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
(Switzerland -> CEDAW - Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women -> gewünschter Zyklus)
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges UNO-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Der UNO-Frauenrechtsausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.
Die Schweiz verfasst innerhalb eines Jahres einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.
Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Frauenrechtsausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Frauenrechtskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).
In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Frauenrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.
Der UNO-Frauenrechtsausschuss gibt in seinen Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen an die Schweiz ab und legt den Zeitpunkt des nächsten Staatenberichts fest.
Die Schweiz muss dem UNO-Frauenrechtsausschuss innerhalb von zwei Jahren über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).
Rhythmus
Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte mindestens alle vier Jahre oder auf Verlangen des UNO-Frauenrechtsausschuss.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.