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Staatenberichtsverfahren des Europarats im Überblick
Staatenberichtsverfahren sind zentrale Instrumente des Europarates, um die Einhaltung und Umsetzung europäischer Menschenrechtsabkommen durch die Vertragsstaaten zu überwachen. Sie dienen dazu, Staaten bei der Verbesserung ihrer Menschenrechtssituation zu unterstützen. Zentrale Elemente der Überprüfung sind Staatenberichte, die Empfehlungen durch die Gremien aber auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft.
Die Staatenberichtsverfahren des Europarates
Staatenberichtsverfahren sind zentrale Instrumente des Europarates, um die Einhaltung europäischer Menschenrechtsabkommen zu überwachen. Unabhängige Expert*innengremien und spezialisierte Ausschüsse prüfen die Einhaltung und geben Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Die Schweiz ist Vertragsstaat der meisten Abkommen. Sie nimmt aktiv an den Verfahren teil. Eine Ausnahme ist die Europäische Sozialcharta, die sie 1976 unterzeichnet, aber seither nie ratifiziert hat.
Staatenberichte
Vertragsstaaten müssen regelmässig Staatenberichte einreichen. Diese zeigen, welche Massnahmen zur Umsetzung der Abkommen getroffen wurden. Die zuständigen Expert*innengremien analysieren die Berichte und geben Rückmeldungen.
Einige Verfahren, wie das CPT zur Verhütung von Folter, basieren nicht auf Staatenberichten. Stattdessen führen die jeweiligen Expertengremien Länderbesuche durch, um die Lage direkt zu überprüfen.
Empfehlungen an die Schweiz
Am Ende eines Berichtszyklus gibt das zuständige Europarats-Gremium Empfehlungen zur Verbesserung der konventionsspezifischen Menschenrechte in der Schweiz ab. Diese Empfehlungen sind für die Schweiz richtungsweisend. Die Berücksichtigung der Empfehlungen wird im nächsten Zyklus überprüft.
Parallelberichte
Zivilgesellschaftliche Organisationen (insbesondere NGOs) und unabhängige Institutionen (in der Schweiz die SMRI aber auch ausserparlamentarische Kommissionen) können Parallelberichte einreichen. Diese bieten alternative Perspektiven und helfen, Lücken im Menschenrechtsschutz aufzuzeigen.
Einige Verfahren berücksichtigen diese Berichte aktiv. Beim anderen erfolgt die Überprüfung vor allem durch Länderbesuche. Die Möglichkeit zur Parallelberichterstattung variiert je nach Verfahren.
Bestandesaufnahme durch die SMRI
Die Interface Politikstudien AG analysierte zwischen Oktober 2023 und April 2024 im Auftrag der SMRI die Prozesse und Herausforderungen der Staatenberichtsverfahren. Aus der Grundlagenarbeit gingen eine Übersicht über die Prozesse der Staatenberichtsverfahren, eine Übersicht über die Empfehlungen internationaler Gremien an die Schweiz und ein Synthesebericht mit Empfehlungen hervor.