Überprüfung UNO-Kinderrechtskonvention

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Überprüfung UNO-Kinderrechtskonvention

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 31.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Kinderrechtskonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte an den UNO-Kinderrechtsausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Kinderrechte.

Mehr zur UNO-Kinderrechtskonvention und zum UNO-Kinderrechtsausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Kinderrerchtskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)

ADIDE

Amnesty International

Association Autisme Genève

Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)

Netzwerk Kinderrechte Schweiz Bericht

Netzwerk Kinderrechte Schweiz Input

ADIDE

Association Autisme Genève

Association droits de l'enfant suisse orientale

Fondation Pro Juventute

Children and young people_Child Rights Network

Global Partnership to End Violence Against Children End Corporal Punishment

Interaction

StopIGM

Swiss Youth for Climate_Center for International Enviromental Law

UNICEF

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CRC - Convention on the Rights of the Child -> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

UNO-Kinderrechtsausschuss

Zuständige Bundesstelle

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Fachbereich Internationale Sozialversicherung

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Vereinfachtes Verfahren

  1. Der UNO-Kinderrechtsausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.

  2. Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.

  3. Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Kinderrechtsausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Kinderrechtskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).

  4. In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Kinderrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.

  5. Der UNO-Kinderrechtsausschuss gibt in seinen Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen an die Schweiz ab.   

Rhythmus

Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von zwei Jahren nach Beitritt zur Konvention. Weitere Berichte alle fünf Jahre.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs vom Netzwerk Kinderrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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