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Überprüfung UNO-Kinderrechtskonvention
Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Kinderrechtskonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte an den UNO-Kinderrechtsausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes und der Kinderrechte.
Mehr zur UNO-Kinderrechtskonvention und zum UNO-Kinderrechtsausschuss
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Kinderrerchtskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)
Netzwerk Kinderrechte Schweiz Bericht
Netzwerk Kinderrechte Schweiz Input
Association droits de l'enfant suisse orientale
Children and young people_Child Rights Network
Global Partnership to End Violence Against Children End Corporal Punishment
Swiss Youth for Climate_Center for International Enviromental Law
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
(Switzerland -> CRC - Convention on the Rights of the Child -> gewünschter Zyklus)
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges UNO-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Fachbereich Internationale Sozialversicherung
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Der UNO-Kinderrechtsausschuss erstellt eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung (List of Issues Prior to Reporting) und stellt sie der Schweiz zu.
Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht und beantwortet darin die Fragen aus der Frageliste im Vorfeld der Berichterstattung.
Parallel zu (2.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Kinderrechtsausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Kinderrechtskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).
In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Kinderrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.
Der UNO-Kinderrechtsausschuss gibt in seinen Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen an die Schweiz ab.
Rhythmus
Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von zwei Jahren nach Beitritt zur Konvention. Weitere Berichte alle fünf Jahre.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs vom Netzwerk Kinderrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.