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Istanbul-Konvention und die Expert*innengruppe GREVIO
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, das darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt zu verhindern, zu bekämpfen und zu beseitigen. Die Expert*innengruppe GREVIO überwacht die Umsetzung.
Informationen zur Istanbul-Konvention
Name der Konvention: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence) auch bekannt als Istanbul-Konvention.
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand Europarat: In Kraft seit dem 1. August 2014
Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. April 2018
In der Schweiz fungiert das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) als nationale Koordinationsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Rechte der Istanbul-Konvention
Prävention von Gewalt: Verpflichtung der Vertragsstaaten, Massnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ergreifen, einschließlich Sensibilisierungskampagnen und Bildungsprogramme.
Opferschutz: Bereitstellung von Schutz- und Unterstützungsdiensten für Opfer, wie z.B. Notrufnummern, Schutzunterkünfte und medizinische sowie psychologische Betreuung.
Strafrechtliche Verfolgung: Gewaltausübende Personen werden zur Verantwortung gezogen.
Koordinierte Umsetzung: Förderung einer umfassenden und koordinierten Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf allen föderalen Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft.
Informationen zur Expert*innengruppe GREVIO
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird durch die Expert*innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, GREVIO) überwacht.
GREVIO bewertet die legislativen und sonstigen Massnahmen derVertragsparteien zur Umsetzung der Konvention und kann Untersuchungen einleiten, wenn Hinweise auf schwerwiegende oder systematische Gewaltmuster vorliegen.
Allgemeine Berichte der GREVIO Aktivitäten
GREVIO veröffentlicht regelmässig allgemeine Tätigkeitsberichte, die einen umfassenden Überblick über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention bieten. Sie heben jährlich wichtige Meilensteine hervor, wie beispielsweise die Anzahl der veröffentlichten Bewertungsberichte und neue Ratifizierungen der Konvention und unterstreichen gute Praktiken zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Wahl des GREVIO Ausschusses
Das unabhängige Expert*innengremium GREVIO besteht aus 10 bis 15 Mitgliedern, die für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden und über anerkannte Expertise im Bereich der Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verfügen. Die aktuell 15 unabhängigen Expert*innen von GREVIO werden von den Vertragsstaaten der Istanbul-Konvention gewählt. Jeder Vertragsstaat kann Kandidat*innen nominieren. Die Wahl erfolgt durch das Ministerkomitee des Europarats, wobei auf eine ausgewogene geografische Verteilung und Geschlechterbalance geachtet wird.
Zur aktuellen Zusammensetzung des Expert*innengremiums GREVIO