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Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und ihr Sachverständigenausschuss
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verpflichtet die Mitgliedstaaten des Europarats, regionale oder Minderheitensprachen aktiv zu schützen und zu fördern. Der dazugehörige Sachverständigenausschuss überwacht die Umsetzung der Charta und bewertet die Fortschritte der Vertragsstaaten im Rahmen eines Staatenberichtsverfahrens.
Informationen zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Name des Abkommens: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (European Charter for Regional or Minority Languages, ECRML)
Zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand Europarat: In Kraft seit dem 1. März 1998
Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. April 1998
Rechte der Charta
Schutz und Förderung von Minderheitensprachen: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, regionale oder Minderheitensprachen in Bildung, Medien, Justiz, Verwaltung und Kultur zu fördern.
Recht auf Gebrauch der Sprache: Minderheiten sollen die Möglichkeit haben, ihre Sprache in offiziellen und öffentlichen Bereichen zu nutzen.
Unterstützung durch staatliche Massnahmen: Verpflichtung der Staaten, Bildungs- und Förderprogramme für Minderheitensprachen zu entwickeln.
Verbot der Diskriminierung: Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Sprache und Förderung der sprachlichen Vielfalt.
Massnahmen in verschiedenen Bereichen: Förderung der Verwendung von Minderheitensprachen in Medien, Kultur und Wirtschaft.
Informationen zum Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen ist das Überwachungsorgan des Europarats für die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens die Einhaltung der Charta durch die Vertragsstaaten zu überprüfen. Der Ausschuss gibt Empfehlungen ab, wie Minderheitensprachen als kulturelles Erbe bewahrt und weiterentwickelt werden können.
Mehr zum Staatenberichtsverfahren zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Wahl des Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen besteht aus 25 unabhängigen Expert*innen, die von den Vertragsstaaten ernannt und vom Ministerkomitee des Europarats gewählt werden. Das Wahlverfahren läuft wie folgt ab:
Nominierung: Jeder Vertragsstaat der Sprachencharta kann eine*n Kandidat*in vorschlagen. Diese müssen über nachgewiesene Fachkenntnisse in den Bereichen Sprachpolitik, Minderheitenrechte oder Antidiskriminierung verfügen.
Wahl durch das Ministerkomitee: Das Ministerkomitee des Europarats, das aus den Aussenminister*innen der Mitgliedsstaaten besteht, wählt die Mitglieder des Ausschusses in einer Abstimmung.
Amtszeit: Die gewählten Expert*innen haben eine Amtszeit von sechs Jahren und können nicht sofort wiedergewählt werden.