Seitenkontext
Staatenberichtsverfahren der UNO im Überblick
Staatenberichtsverfahren sind zentrale Instrumente der Vereinten Nationen (UNO), um die Einhaltung und Umsetzung internationaler Menschenrechtsabkommen durch die Vertragsstaaten zu überwachen. Sie dienen dazu, sie bei der Verbesserung ihrer Menschenrechtssituation zu unterstützen. Zentrale Elemente der Überprüfung sind Staatenberichte, Empfehlungen durch die Gremien aber auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft.
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen zu ordnen.
Die Staatenberichtsverfahren der UNO
Die Staatenberichtsverfahren werden von den UNO-Vertragsorgane (Treaty Bodies) durchgeführt. Die Vertragsorgane sind Gremien bestehend aus unabhängigen Expert*innen. Sie überprüfen die Umsetzung der Abkommen und formulieren Empfehlungen zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes in den Vertragsstaaten.
Die Schweiz nimmt aktiv an den Staatenberichtsverfahren der UNO teil, mit Ausnahme der Wanderarbeiterkonvention, die sie bislang nicht ratifiziert hat.
Staatenberichte
Die Vertragsstaaten müssen regelmässig Staatenberichte einreichen, in denen sie gesetzliche, politische und praktische Massnahmen zur Umsetzung der Konventionen darlegen. Die UNO-Vertragsorgane analysieren diese Berichte, stellen Rückfragen und geben gezielte Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Empfehlungen an die Schweiz
Am Ende eines Berichtszyklus gibt das zuständige UNO-Gremium in den Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen zur Verbesserung der konventionsspezifischen Menschenrechte in der Schweiz ab. Diese Empfehlungen sind für die Schweiz richtungsweisend und Gegenstand der Zwischenberichte. Die Berücksichtigung der Empfehlungen wird im nächsten Zyklus des Staatenberichtsverfahrens überprüft.
Parallelberichte
Zivilgesellschaftliche Organisationen (insbesondere NGOs) und unabhängige Institutionen (in der Schweiz die SMRI aber auch ausserparlamentarische Kommissionen) können Parallelberichte einreichen.
Diese bieten alternative Perspektiven und helfen, Lücken im Menschenrechtsschutz aufzuzeigen. Die UNO-Vertragsorgane berücksichtigen diese Berichte bei ihrer Bewertung und formulieren darauf basierend gezielte Fragen und Empfehlungen.
Normales und vereinfachtes Verfahren
Das normale Verfahren erfordert eine umfassende Berichterstattung durch die Staaten, einschliesslich detaillierter Antworten auf Fragen zu Menschenrechtsverpflichtungen.
Das vereinfachte Verfahren reduziert den Aufwand, indem Vertragsorgane eine Frageliste im Vorfeld der Berichterstatung (List of Issues Prior to Reporting) erstellen, worauf sich der Staatenbericht bezieht. Dadurch wird der Prozess effizienter, ohne die inhaltliche Prüfung zu beeinträchtigen. Ziel ist in beiden Verfahren eine bessere Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen.
Bestandesaufnahme durch die SMRI
Die Interface Politikstudien AG analysierte zwischen Oktober 2023 und April 2024 im Auftrag der SMRI die Prozesse und Herausforderungen der Staatenberichtsverfahren. Aus der Grundlagenarbeit gingen eine Übersicht über die Prozesse der Staatenberichtsverfahren, eine Übersicht über die Empfehlungen internationaler Gremien an die Schweiz und ein Synthesebericht mit Empfehlungen hervor.
Mehr zu den Staatenberichtsverfahren der Schweiz auf der Webseite des Bundes.