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Überprüfung Europaratskonvention gegen Menschenhandel
Beim Staatenberichtsverfahren zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels an die Expert*innengruppe GRETA. Diese überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Betroffenen sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.
Mehr zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel und zur GRETA
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
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Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens auf der Webseite des Europarates
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges Europarat-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Bundesamt für Polizei (Fedpol), Direktionsbereich Kriminalprävention und Recht
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Die GRETA stellt der Schweiz und relevanten zivilgesellschaftlichen Organisationen einen Fragebogen zu.
Die Schweiz und relevante zivilgesellschaftliche Organisationen beantworten den Fragebogen.
Die GRETA fragt bei Bedarf weitere Informationen nach.
Eine Delegation der GRETA besucht den Staat und trifft sich mit relevanten Akteuren (Fachleuten usw.), sammelt Informationen und prüft die Antworten auf den Fragebogen.
Die GRETA erstellt einen Entwurf eines Evaluationsberichts (Evaluation Report) und stellt ihn der Schweiz zu.
Die Schweiz kann zum Entwurf des Evaluationsberichts Stellung nehmen.
Die GRETA finalisiert den Evaluationsbericht und stellt ihn der Schweiz zu.
Die Schweiz kann innerhalb eines Monats Stellung zum finalen Evaluationsbericht nehmen.
Der Ausschuss der Vertragsparteien beschliesst basierend auf dem Evaluationsbericht der GRETA Empfehlungen. Er legt eine Frist fest, innerhalb dieser der die Schweiz Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen liefern muss.
Staat berichtet dem Ausschuss der Vertragsparteien innerhalb der festgelegten Frist über die Umsetzung der Empfehlungen (Follow-Up).
Rhythmus
Die Überprüfung erfolgt in Evaluationsrunden alle 4 Jahre. Diese werden durch die GRETA initiiert.
Parallelberichterstattung
Vor jedem Länderbesuch holt die GRETA mithilfe von Fragebögen Informationenbei zivilgesellschaftlichen Organisationen ein.
Andere Staatenberichtsverfahren des Europarats
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