Überprüfung Europaratskonvention gegen Menschenhandel

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Überprüfung Europaratskonvention gegen Menschenhandel

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels an die Expert*innengruppe GRETA. Diese überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Betroffenen sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.

Mehr zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel und zur GRETA

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Relevante Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur Europaratskonvention gegen Menschenhandel. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens auf der Webseite des Europarates

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges Europarat-Gremium

Expert*innengruppe GRETA

Zuständige Bundesstelle

Bundesamt für Polizei (Fedpol), Direktionsbereich Kriminalprävention und Recht

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

  1. Die GRETA stellt der Schweiz und relevanten zivilgesellschaftlichen Organisationen einen Fragebogen zu.

  2. Die Schweiz und relevante zivilgesellschaftliche Organisationen beantworten den Fragebogen.

  3. Die GRETA fragt bei Bedarf weitere Informationen nach.

  4. Eine Delegation der GRETA besucht den Staat und trifft sich mit relevanten Akteuren (Fachleuten usw.), sammelt Informationen und prüft die Antworten auf den Fragebogen.

  5. Die GRETA erstellt einen Entwurf eines Evaluationsberichts (Evaluation Report) und stellt ihn der Schweiz zu.

  6. Die Schweiz kann zum Entwurf des Evaluationsberichts Stellung nehmen.

  7. Die GRETA finalisiert den Evaluationsbericht und stellt ihn der Schweiz zu.

  8. Die Schweiz kann innerhalb eines Monats Stellung zum finalen Evaluationsbericht nehmen.

  9. Der Ausschuss der Vertragsparteien beschliesst basierend auf dem Evaluationsbericht der GRETA Empfehlungen. Er legt eine Frist fest, innerhalb dieser der die Schweiz Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen liefern muss.

  10. Staat berichtet dem Ausschuss der Vertragsparteien innerhalb der festgelegten Frist über die Umsetzung der Empfehlungen (Follow-Up).

Rhythmus

Die Überprüfung erfolgt in Evaluationsrunden alle 4 Jahre. Diese werden durch die GRETA initiiert.

Parallelberichterstattung

Vor jedem Länderbesuch holt die GRETA mithilfe von Fragebögen Informationenbei zivilgesellschaftlichen Organisationen ein.

Andere Staatenberichtsverfahren des Europarats

Staatenberichtsverfahren des Europarats, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen des Europarats zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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