Klima

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Klima

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Mit dem Klimawandel ist ein neues, gravierendes Menschenrechtsproblem entstanden. Er untergräbt die Grundlage unveräusserlicher Rechte wie das Recht auf Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser und eine angemessene Unterkunft. Darüber gefährdet der Klimawandel das Recht heutiger und zukünftiger Generationen vor schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihr Wohlergehen und ihre Lebensqualität geschützt zu werden.

Der Klimawandel ist ein globales Phänomen, das die natürlichen Systeme und Lebensgrundlagen des Menschen tiefgreifend verändert. Steigende Temperaturen und Extremwetterereignisse tangieren das Recht auf Leben, Gesundheit, Nahrung und Wasser. Klimabedingte Vertreibung und Migration betreffen zudem das Recht auf Wohnen, Sicherheit, Selbstbestimmung und Wirtschaftsfreiheit.

Der Schutz vor den Folgen des Klimawandels ist damit nicht nur eine ökologische Pflicht, sondern auch eine menschenrechtliche Verpflichtung. Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet, die Menschenrechte durch Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen zu gewährleisten.

Der Klimawandel macht deutlich, dass Menschenrechte im Lichte neuer Herausforderungen zu interpretieren sind, um dem staatlichen Schutzauftrag in einer sich wandelnden Welt gerecht zu werden.

Situation in der Schweiz

Die Schweiz verletzt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, solange sie ihrer Schutzpflicht vor den Folgen des Klimawandels nicht zu Genüge nachkommen. Dies hat der EGMR in seinem wegweisenden Urteil im Fall Verein KlimaSeniorinnen und andere gegen die Schweiz festgestellt. Denn das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens umfasst auch den Schutz vor negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität.

Die Schweiz muss Vorschriften erlassen und Vorkehrungen treffen, um die bestehenden und möglicherweise irreversiblen künftigen Auswirkungen des Klimawandels zu mildern und die notwendigen Anpassungsmassnahmen zu ergreifen.  

Der in der Bundesverfassung verankerte Umweltschutz (Art. 74 der Bundesverfassung) legt fest, dass der Umweltschutz in die Kompetenz des Bundes fällt und die Kantone verpflichtet sind, die umweltrechtliche Vorschriften umzusetzen. Die bisherigen nationalen Regelungen reichen jedoch nicht aus, um der Klimakrise wirksam zu begegnen, weshalb die Rechtsprechung des EGMR eine bedeutende Weichenstellung für die zukünftige Klimapolitik der Schweiz darstellt.

Auf internationaler Ebene hat sich die Schweiz in verschiedenen Abkommen Schutz des Klimas und der Umwelt verpflichtet. Hervorzuheben ist, dass sie sich als Mitinitiantin der Resolution 2021 für die Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt und für einen integralen Ansatz in Umwelt- und Menschenrechtsfragen eingesetzt hat.

Verankerung im Recht

Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit (Art. 10 Bundesverfassung)

Schutz der Privatsphäre (Art. 13 Bundesverfassung)

Recht auf Leben (Art. 6 UNO-Pakt II)

Recht auf Gesundheit (Art. 12 UNO-Pakt I)

Recht auf Existenzsicherung (Art. 1 UNO-Pakt I)

Recht auf angemessenen Lebensstandard (Art. 11 UNO-Pakt I)

Recht auf eine gesunde Umwelt Resolution 2021

Recht auf eine gesunde Umwelt Resolution 2022

Recht auf Leben (Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention)

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention)

 

Rechtsprechung

Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die sich auf Klimafragen beziehen und die Schweiz betreffen. Diese Liste enthält auch Fälle, in denen die Schweiz nicht der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention für schuldig befunden wurde. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse zu ordnen.

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