Überprüfung UNO-Pakt I

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Überprüfung UNO-Pakt I

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 25.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zum UNO-Pakt I muss die Schweiz regelmässig Bericht über die Umsetzung der im Pakt gelisteten sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte an den UNO-Ausschuss für Sozialrechte erstatten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.

Mehr zum UNO-Pakt I und zum UNO-Ausschuss für Sozialrechte

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zum UNO-Pakt I. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft

Gemeinsamer Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz

Center for International Environmental Law et al

Harm Reduction International

Human Rights Watch

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CESCR – International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights -> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

Der UNO-Ausschuss für Sozialrechte ist ein aus 18 unabhängigen Expert*innen bestehendes Gremium. Es überprüft die Umsetzung und Einhaltung des UNO-Pakts I durch die Schweiz.

Zuständige Bundesstelle

Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO, Abteilung für Internationale Arbeitsfragen

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Normales Verfahren

  1. Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Rechte aus dem UNO-Pakt I.

  2. Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Ausschuss für Sozialrechte ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Pakt I darlegen (Parallelberichterstattung).

  3. Der UNO-Ausschuss für Sozialrechte erstellt in einer Vorsitzung eine Frageliste (List of Issues) und verlangt weitere Informationen.

  4. Die Schweiz antwortet auf die Frageliste.

  5. In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Ausschuss für Sozialrechte und die Schweiz über die Fragen aus.

  6. Der UNO-Ausschuss für Sozialrechte gibt in den Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Rechte aus dem UNO-Pakt I an die Schweiz ab.

  7. Der Vertragsstaat muss spätestens im nächsten Staatenbericht oder nach Aufforderung des UNO-Ausschuss für Sozialrechte zu den Empfehlungen Stellung nehmen.

Rhythmus

Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von zwei Jahren nach Beitritt zum Pakt. Weitere Staatenberichte alle fünf Jahre.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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