Überprüfung UNO-Behindertenrechtskonvention

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Überprüfung UNO-Behindertenrechtskonvention

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 25.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Behindertenrechtskonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen an den UNO-Behindertenrechtsausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Der Begriff «Behinderte», wie er in der Bezeichnung «Behindertenrechtskonvention» gebraucht wird, kann abwertend wirken, da er Personen auf ihre körperliche oder psychische Behinderung reduziert. Trotz Kontroversen sind in der Schweiz die Begriffe «Behindertenrechtskonvention» und «Behindertenrechtsausschuss» gebräuchlich und werden deshalb aktuell auch von der SMRI verwendet. In allen anderen Fällen verwendet die SMRI die Bezeichnung «Menschen mit Behinderung».

Mehr zur UNO-Behindertenrechtskonvention und zum UNO-Behindertenrechtsausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu filtern.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)

Autistic Minority International

Inclusion Handicap

Law Clinic

Stop IGM-Zwischengeschlecht-Intersex-IGM

Swiss Disability and Development Consortium (SDDC)

Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)

Alternative report by Swiss Coalition for the Rights of Persons with Disabilities in International Cooperation

Inclusion Handicap (IH) submission

Stop IGM submission

Swiss Coalition for the Rights of Persons with Disabilities in International Cooperation submission

World Policy Analysis Center submission

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CRPD - Convention on the Rights of Persons with Disabilities -> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

UNO-Behindertenrechtsausschuss

Zuständige Bundesstelle

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB.

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Normales Verfahren

  1. Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Rechte aus der UNO-Behindertenrechtskonvention.

  2. Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Behindertenrechtsausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Behindertenrechtskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).

  3. Der UNO-Behindertenrechtsausschuss erstellt eine Frageliste (List of Issues) und verlangt weitere Informationen.

  4. In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Behindertenrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.

  5. Der UNO-Behindertenrechtsausschuss gibt in den Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Behindertenrechtskonvention an die Schweiz ab.

  6. Die Schweiz muss dem UNO-Menschenrechtsausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).

Rhythmus

Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von zwei Jahren nach Beitritt zur Konvention. Weitere Staatenberichte alle vier Jahre.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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