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Überprüfung UNO-Behindertenrechtskonvention
Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Behindertenrechtskonvention muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen an den UNO-Behindertenrechtsausschuss berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Der Begriff «Behinderte», wie er in der Bezeichnung «Behindertenrechtskonvention» gebraucht wird, kann abwertend wirken, da er Personen auf ihre körperliche oder psychische Behinderung reduziert. Trotz Kontroversen sind in der Schweiz die Begriffe «Behindertenrechtskonvention» und «Behindertenrechtsausschuss» gebräuchlich und werden deshalb aktuell auch von der SMRI verwendet. In allen anderen Fällen verwendet die SMRI die Bezeichnung «Menschen mit Behinderung».
Mehr zur UNO-Behindertenrechtskonvention und zum UNO-Behindertenrechtsausschuss
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Behindertenrechtskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu filtern.
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Berichtsprüfung)
Autistic Minority International
Stop IGM-Zwischengeschlecht-Intersex-IGM
Swiss Disability and Development Consortium (SDDC)
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft (für die Frageliste)
Inclusion Handicap (IH) submission
Swiss Coalition for the Rights of Persons with Disabilities in International Cooperation submission
World Policy Analysis Center submission
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
(Switzerland -> CRPD - Convention on the Rights of Persons with Disabilities -> gewünschter Zyklus)
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges UNO-Gremium
UNO-Behindertenrechtsausschuss
Zuständige Bundesstelle
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Rechte aus der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Behindertenrechtsausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Behindertenrechtskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).
Der UNO-Behindertenrechtsausschuss erstellt eine Frageliste (List of Issues) und verlangt weitere Informationen.
In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Behindertenrechtsausschuss und die Schweiz über die Fragen aus.
Der UNO-Behindertenrechtsausschuss gibt in den Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Behindertenrechtskonvention an die Schweiz ab.
Die Schweiz muss dem UNO-Menschenrechtsausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten (Follow-Up Report).
Rhythmus
Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von zwei Jahren nach Beitritt zur Konvention. Weitere Staatenberichte alle vier Jahre.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.