Überprüfung Europaratskonvention zur Verhütung von Folter

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Überprüfung Europaratskonvention zur Verhütung von Folter

Beim Staatenberichtsverfahren Europaratskonvention zur Verhütung von Folter erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung an das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter. Dieses überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Betroffenen sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.

Mehr zur Europaratskonvention zur Verhütung von Folter und zum Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Relevante Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur Europaratskonvention zur Verhütung von Folter. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens auf der Webseite des Europarates

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges Europarat-Gremium

Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Zuständige Bundesstelle

Bundesamt für Justiz (BJ), Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

  1. Eine Delegation des CPT besucht Einrichtungen des Freiheitsentzugs im Staat (Befragung von inhaftierten Personen, direkte Beobachtung, Dokumentenprüfung usw.).

  2. Nach dem Besuch einer Einrichtung gibt die Delegation der Leitung und dem Personal der Einrichtung eine kurze Rückmeldung.

  3. Anschliessend an den Staatenbesuch findet ein Treffen zwischen der Delegation und Regierungsvertretenden statt, um vorläufige Beobachtungen zu teilen.

  4. Das CPT erstellt einen Bericht, welcher festgestellte Tatsachen, Kommentare, Auskunftsersuche sowie Empfehlungen beinhaltet, und lässt ihn der Schweiz zukommen (Staatenbericht).

  5. Die Schweiz wird aufgefordert, auf die Fragen zu antworten und innerhalb von sechs Monaten eine Stellungnahme zu den ergriffenen Massnahmen abzugeben;

  6. Ein Briefwechsel oder Gespräche finden zwischen der Schweiz und dem CPT statt, um die Umsetzung der Empfehlungen sicherzustellen (Confidential Dialogue).

Rhythmus

Regelmässige Besuche durch CPT finden ungefähr alle 4 Jahre statt. Falls notwendig kann es zu weiteren Ad-hoc Besuchen kommen.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. Die Koordination in der Schweiz erfolgt durch ACAT-Schweiz.

Andere Staatenberichtsverfahren des Europarates

Staatenberichtsverfahren des Europarats, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen des Europarats zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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