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Überprüfung Europaratskonvention zur Verhütung von Folter
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Beim Staatenberichtsverfahren Europaratskonvention zur Verhütung von Folter erstattet die Schweiz regelmässig Bericht über die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung an das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter. Dieses überprüft die Einhaltung der Konvention, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes der Betroffenen sowie zur Stärkung der Menschenrechtssituation in diesem Bereich.
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
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Europaratskonvention zur Verhütung von Folter Bericht zum siebten periodischen Länderbesuch
Europaratskonvention zur Verhütung von Folter Antwort des Bundesrates zum siebten periodischen Länderbesuch
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens auf der Webseite des Europarates
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges Europarat-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Bundesamt für Justiz (BJ), Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Eine Delegation des CPT besucht Einrichtungen des Freiheitsentzugs im Staat (Befragung von inhaftierten Personen, direkte Beobachtung, Dokumentenprüfung usw.).
Nach dem Besuch einer Einrichtung gibt die Delegation der Leitung und dem Personal der Einrichtung eine kurze Rückmeldung.
Anschliessend an den Staatenbesuch findet ein Treffen zwischen der Delegation und Regierungsvertretenden statt, um vorläufige Beobachtungen zu teilen.
Das CPT erstellt einen Bericht, welcher festgestellte Tatsachen, Kommentare, Auskunftsersuche sowie Empfehlungen beinhaltet, und lässt ihn der Schweiz zukommen (Staatenbericht).
Die Schweiz wird aufgefordert, auf die Fragen zu antworten und innerhalb von sechs Monaten eine Stellungnahme zu den ergriffenen Massnahmen abzugeben;
Ein Briefwechsel oder Gespräche finden zwischen der Schweiz und dem CPT statt, um die Umsetzung der Empfehlungen sicherzustellen (Confidential Dialogue).
Rhythmus
Regelmässige Besuche durch CPT finden ungefähr alle 4 Jahre statt. Falls notwendig kann es zu weiteren Ad-hoc Besuchen kommen.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. Die Koordination in der Schweiz erfolgt durch ACAT-Schweiz.
Andere Staatenberichtsverfahren des Europarates
Staatenberichtsverfahren des Europarats, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen des Europarats zu ordnen.