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Überprüfung UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen
Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Verhütung und Aufklärung von erzwungenem Verschwinden an den UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
(Switzerland -> CED - Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance
-> gewünschter Zyklus)
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges UNO-Gremium
UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen
Zuständige Bundesstelle
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Abteilung für Völkerrecht
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens
Der Vertragsstaat verfasst einen Staatenbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Rechte aus dem Abkommen.
Parallel zu (1.) kann die Zivilgesellschaft Bericht erstatten ihre Perspektive auf den Umsetzungsstand der Rechte aus dem Abkommen (Parallelberichterstattung) schildern.
Das zuständige UNO-Gremium bereitet eine Frageliste zur Diskussion des Staatenberichts vor (List of Issues) und fragt weitere Informationen nach.
In einer Session tauschen sich das zuständige UNO-Gremium und der Vertragsstaat in einem «Konstruktiven Dialog» (Constructive Dialogue) über die Fragen aus.
Das zuständige UNO-Gremium gibt Empfehlungen ab in einem zusammenfassenden Abschlussdokument (Concluding Observations).
Der Vertragsstaat muss innerhalb eines Jahres Informationen zur Umsetzung zu drei vom UNO-Gremium festgelegten Empfehlungen liefern (Follow-Up)
Das zuständige UNO-Gremium verfasst einen Bericht über die Umsetzung der abschliessenden Bemerkungen.
Rhythmus
Erster Staatenbericht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Übereinkommens. Weitere Informationen auf Verlangen des Ausschusses. Es handelt sich nicht um ein periodisches Verfahren.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.