Überprüfung UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen

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Überprüfung UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 26.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen muss die Schweiz regelmässig über die Umsetzung der Massnahmen zur Verhütung und Aufklärung von erzwungenem Verschwinden an den UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen berichten. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Schutzmassnahmen.

Mehr zur UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen und zum UNO-Ausschuss gegen das  Verschwindenlassen

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens zur UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft

Back to the roots

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CED - Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance

 -> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

UNO-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen

Zuständige Bundesstelle

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Abteilung für Völkerrecht

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens

Normales Verfahren

  1. Der Vertragsstaat verfasst einen Staatenbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Rechte aus dem Abkommen.

  2. Parallel zu (1.) kann die Zivilgesellschaft Bericht erstatten ihre Perspektive auf den Umsetzungsstand der Rechte aus dem Abkommen (Parallelberichterstattung) schildern.

  3. Das zuständige UNO-Gremium bereitet eine Frageliste zur Diskussion des Staatenberichts vor (List of Issues) und fragt weitere Informationen nach.

  4. In einer Session tauschen sich das zuständige UNO-Gremium und der Vertragsstaat in einem «Konstruktiven Dialog» (Constructive Dialogue) über die Fragen aus.

  5. Das zuständige UNO-Gremium gibt Empfehlungen ab in einem zusammenfassenden Abschlussdokument (Concluding Observations).

  6. Der Vertragsstaat muss innerhalb eines Jahres Informationen zur Umsetzung zu drei vom UNO-Gremium festgelegten Empfehlungen liefern (Follow-Up)

  7. Das zuständige UNO-Gremium verfasst einen Bericht über die Umsetzung der abschliessenden Bemerkungen.

Rhythmus

Erster Staatenbericht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Übereinkommens. Weitere Informationen auf Verlangen des Ausschusses. Es handelt sich nicht um ein periodisches Verfahren.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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