Überprüfung UNO-Antirassismuskonvention

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Überprüfung UNO-Antirassismuskonvention

Publiziert: 31.03.2025 / Geändert: 28.03.2025

Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Antirassismuskonvention muss die Schweiz regelmässig Bericht erstatten über die Umsetzung der Massnahmen gegen rassistische Diskriminierung an den UNO-Antirassismusausschuss. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.

Mehr zur UNO-Antirassismuskonvention und zum UNO-Antirassismusausschuss

Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens UNO-Antirassismuskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.

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Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft

Gemeinsamer Bericht der NGO Plattform Menschenrechte Schweiz

Humanrights.ch, the Swiss Observatory of Asylum and Foreign Nationals Law and the Alliance against Racial Profiling

Amnesty International

AsyLex

Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM)

European Roma Rights Centre (ERRC)

Law Clinic

Permanence juridique MNA/RMNA

Working Group on Migrant Women and Marital Violence

Parallelberichte von unabhängigen Institutionen

Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)

Zusatzinformationen der Eidgenössischen Kommisssion gegen Rassismus (EKR)

Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO 

(Switzerland -> CERD - International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination-> gewünschter Zyklus)

Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz

Zuständiges UNO-Gremium

UNO-Antirassismusausschuss

Zuständige Bundesstelle

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Zwischenschritte im Überprüfungszyklus

Normales Verfahren

  1. Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Rechte aus der UNO-Antirassismuskonvention.

  2. Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Antirassismusausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Antirassismuskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).

  3. Der UNO-Ausschuss für Sozialrechte erstellt in einer Vorsitzung eine Themenliste (List of Themes) und verlangt weitere Informationen.

  4. In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Antirassismusausschuss und die Schweiz über die Themen aus.

  5. Der UNO-Antirassismusausschuss gibt in den Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Rechte aus der Antirassismuskonvention an die Schweiz ab.

  6. Der UNO-Antirassismusausschuss kann innerhalb eines Jahres weitere Informationen nachfragen oder den Staat auffordern, die Umsetzungsmassnahmen in einem zusätzlichen Bericht darzulegen (Follow-Up).

Rhythmus

Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte auf Verlangen des UNO-Menschenrechtsausschuss oder alle zwei Jahre.

Parallelberichterstattung

Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.

Andere Staatenberichtsverfahren der UNO

Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.

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Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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