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Überprüfung UNO-Antirassismuskonvention
Beim Staatenberichtsverfahren zur UNO-Antirassismuskonvention muss die Schweiz regelmässig Bericht erstatten über die Umsetzung der Massnahmen gegen rassistische Diskriminierung an den UNO-Antirassismusausschuss. Der Ausschuss prüft die Schweiz, gibt Rückmeldungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Mehr zur UNO-Antirassismuskonvention und zum UNO-Antirassismusausschuss
Aktueller Stand des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Alle relevanten Dokumente zum aktuellen Zyklus des Staatenberichtsverfahrens UNO-Antirassismuskonvention. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Format zu ordnen.
Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft
Gemeinsamer Bericht der NGO Plattform Menschenrechte Schweiz
Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM)
European Roma Rights Centre (ERRC)
Working Group on Migrant Women and Marital Violence
Parallelberichte von unabhängigen Institutionen
Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)
Zusatzinformationen der Eidgenössischen Kommisssion gegen Rassismus (EKR)
Alle Zyklen des Staatenberichtsverfahrens in der Datenbank der UNO
(Switzerland -> CERD - International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination-> gewünschter Zyklus)
Ablauf des Staatenberichtsverfahrens in der Schweiz
Zuständiges UNO-Gremium
Zuständige Bundesstelle
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Zwischenschritte im Überprüfungszyklus
Die Schweiz verfasst einen Staatenbericht über den aktuellen Umsetzungsstand der Rechte aus der UNO-Antirassismuskonvention.
Parallel zu (1.) können zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen dem UNO-Antirassismusausschuss ihre Sicht auf den Stand der Umsetzung der Rechte aus der UNO-Antirassismuskonvention darlegen (Parallelberichterstattung).
Der UNO-Ausschuss für Sozialrechte erstellt in einer Vorsitzung eine Themenliste (List of Themes) und verlangt weitere Informationen.
In einer Berichtsüberprüfung in Genf (Constructive Dialogue) tauschen sich der UNO-Antirassismusausschuss und die Schweiz über die Themen aus.
Der UNO-Antirassismusausschuss gibt in den Abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Rechte aus der Antirassismuskonvention an die Schweiz ab.
Der UNO-Antirassismusausschuss kann innerhalb eines Jahres weitere Informationen nachfragen oder den Staat auffordern, die Umsetzungsmassnahmen in einem zusätzlichen Bericht darzulegen (Follow-Up).
Rhythmus
Einreichung des ersten Staatenberichts innerhalb von einem Jahr nach Beitritt zum Pakt. Weitere Berichte auf Verlangen des UNO-Menschenrechtsausschuss oder alle zwei Jahre.
Parallelberichterstattung
Zivilgesellschaftliche Organisationen und unabhängige Institutionen können Parallelberichte einreichen. In der Schweiz werden die Beiträge verschiedener NGOs im Rahmen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz in koordinierter Form eingereicht.
Andere Staatenberichtsverfahren der UNO
Alle Staatenberichtsverfahren der UNO, an denen die Schweiz teilnimmt. Verwenden Sie die Filter, um die Ergebnisse nach Abkommen der UNO zu ordnen.