UNO-Generalversammlung

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UNO-Generalversammlung

Publiziert: 08.04.2025 / Geändert: 26.03.2025

Die UNO-Generalversammlung ist die Vollversammlung aller Mitgliedsstaaten der UNO und eines ihrer sechs Hauptorgane. Sie hat sich in ihren Resolutionen und Deklarationen öfters mit Menschenrechten befasst: So wurde beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Form einer Resolution der Generalversammlung erlassen. Die Arbeit der Generalversammlung wird durch deren Dritte Kommission vorbereitet und erleichtert.

Name: Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN General Assembly, UNGA)
Mitgliedstaaten: Alle Mitgliedstaaten der UNO
Sitz: New York, USA
Gründung: 1945 mit Inkrafttreten der UN-Charta

Die Bedeutung der Resolutionen und Deklarationen der UNO-Generalversammlung

Resolutionen und Deklarationen der UNO-Generalversammlung sind völkerrechtlich nicht verbindlich. Dennoch erfüllen sie mehrere wichtige Funktionen im internationalen Recht. Sie spiegeln häufig bereits bestehendes Gewohnheitsrecht wider und tragen zur Entwicklung neuen Rechts bei, indem ihre Inhalte im Laufe der Zeit selbst Teil des Gewohnheitsrechts werden können. Zudem dienen sie oft als Grundlage für die Ausarbeitung und den Abschluss völkerrechtlich verbindlicher Verträge.

Beispiele für wirkungsvolle Resolutionen oder Deklarationen der UNO-Generalversammlung

Die Dritte Kommission

Name: Kommission für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Social, Humanitarian, and Cultural Committee, Third Commission), auch Dritte Kommission genannt

Aufgaben der Dritten Kommission

  • Entgegennahme von Berichten u. a. von: Sonderberichterstatter*innen (Special Rapporteurs), Sonderbeauftragten (Special Representatives), Arbeitsgruppen und anderen Sonderverfahren (Special Procedures), Menschenrechtsrat der UNO

  • Verhandlung von menschenrechtlich relevanten Resolutionen

  • Übergabe angenommener Resolutionen zur endgültigen Verabschiedung an die Generalversammlung

Themenbereiche der Dritten Kommission

Zu den Themenbereichen der Dritten Kommission mit menschenrechtlichem Bezug gehören:

  • Schutz von geflüchteten Personen

  • Bevölkerungswachstum

  • Prostitution

  • Soziale Wohlfahrt

  • Minderheitenschutz

  • Religions- und Meinungsfreiheit

Die Dritte Kommission hat sich als wichtiges Gremium etabliert, wenn es um Fragen mit sozialem oder menschenrechtlichem Schwerpunkt innerhalb der UNO geht.

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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