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UNO-Generalversammlung
Die UNO-Generalversammlung ist die Vollversammlung aller Mitgliedsstaaten der UNO und eines ihrer sechs Hauptorgane. Sie hat sich in ihren Resolutionen und Deklarationen öfters mit Menschenrechten befasst: So wurde beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Form einer Resolution der Generalversammlung erlassen. Die Arbeit der Generalversammlung wird durch deren Dritte Kommission vorbereitet und erleichtert.
Name: Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN General Assembly, UNGA)
Mitgliedstaaten: Alle Mitgliedstaaten der UNO
Sitz: New York, USA
Gründung: 1945 mit Inkrafttreten der UN-Charta
Die Bedeutung der Resolutionen und Deklarationen der UNO-Generalversammlung
Resolutionen und Deklarationen der UNO-Generalversammlung sind völkerrechtlich nicht verbindlich. Dennoch erfüllen sie mehrere wichtige Funktionen im internationalen Recht. Sie spiegeln häufig bereits bestehendes Gewohnheitsrecht wider und tragen zur Entwicklung neuen Rechts bei, indem ihre Inhalte im Laufe der Zeit selbst Teil des Gewohnheitsrechts werden können. Zudem dienen sie oft als Grundlage für die Ausarbeitung und den Abschluss völkerrechtlich verbindlicher Verträge.
Beispiele für wirkungsvolle Resolutionen oder Deklarationen der UNO-Generalversammlung
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948): Zentrale Bestimmungen gelten heute als Völkergewohnheitsrecht; Grundlage der beiden UNO-Menschenrechtspakte (UNO-Pakt I und UNO-Pakt II).
Deklaration über die Rechte des Kindes: Diente als Vorlage für die UNO-Kinderrechtskonvention.
Resolution gegen das Verschwindenlassen von Personen: Später in einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag überführt.
Die Dritte Kommission
Name: Kommission für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Social, Humanitarian, and Cultural Committee, Third Commission), auch Dritte Kommission genannt
Aufgaben der Dritten Kommission
Entgegennahme von Berichten u. a. von: Sonderberichterstatter*innen (Special Rapporteurs), Sonderbeauftragten (Special Representatives), Arbeitsgruppen und anderen Sonderverfahren (Special Procedures), Menschenrechtsrat der UNO
Verhandlung von menschenrechtlich relevanten Resolutionen
Übergabe angenommener Resolutionen zur endgültigen Verabschiedung an die Generalversammlung
Themenbereiche der Dritten Kommission
Zu den Themenbereichen der Dritten Kommission mit menschenrechtlichem Bezug gehören:
Schutz von geflüchteten Personen
Bevölkerungswachstum
Prostitution
Soziale Wohlfahrt
Minderheitenschutz
Religions- und Meinungsfreiheit
Die Dritte Kommission hat sich als wichtiges Gremium etabliert, wenn es um Fragen mit sozialem oder menschenrechtlichem Schwerpunkt innerhalb der UNO geht.
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