UNO-Menschenrechtsrat

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UNO-Menschenrechtsrat

Publiziert: 02.04.2025 / Geändert: 26.03.2025

Der UNO-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf ist das bedeutendste multilaterale Menschenrechtsgremium und das Hauptorgan der UNO im Bereich der Menschenrechte. Der Rat ist direkt der UNO-Generalversammlung unterstellt. Seine Hauptaufgabe besteht im Schutz und in der Förderung der Menschenrechte weltweit.

Name des Gremiums: UNO-Menschenrechtsrat (Human Rights Council)
Gründung: 15. März 2006 durch die Resolution 60/251 zur Gründung des UNO-Menschenrechtsrats
Zusammensetzung: 47 gewählte UNO-Mitgliedsstaaten

Zusammensetzung und Arbeitsweise

Die 47 Mitgliedsstaaten werden durch die UNO-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt. Nach dem UNO-Regionalprinzip werden die Sitze auf die fünf Weltregionen aufgeteilt (Afrikanische Staaten, Asiatische und Pazifische Staaten, Lateinamerikanische und karibische Staaten, Westeuropäische und andere Staaten, Osteuropäische Staaten). Die Dauer der Amtszeit beträgt drei Jahre, mit Möglichkeit zur einmaligen Wiederwahl.

Der UNO-Menschenrechtsrat hält vier reguläre Sessionen pro Jahr mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Wochen ab. Bei Bedarf können zusätzliche Sondersessionen einberufen werden.

Die Besonderheit des UNO-Menschenrechtsrates ist, dass ihm alle Mitgliedstaaten der UNO Rechenschaft schuldig sind, nicht nur jene, die menschenrechtliche Konventionen ratifiziert haben. Der UNO-Menschenrechtsrat unterzieht daher alle Mitgliedstaaten einer periodischen Überprüfung ihrer Menschenrechtssituation. Man spricht dabei von der Allgemeinen Regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR).

Zur aktuellen Zusammensetzung des UNO-Menschenrechtsrates

Mandat und Aufgaben

Das Mandat des Rates ist in der Resolution 60/251 der UNO-Generalversammlung vom 15. März 2006 festgelegt. Zu den zentralen Aufgaben des UNO-Menschenrechtsrates zählen:

•      Der Schutz von Opfern von Menschenrechtsverletzungen

•      Die Förderung und Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes

•      Die Prävention von Menschenrechtsverletzungen

•      Die Integration der Menschenrechte in alle Arbeitsbereiche der UNO

•      Die Nachverfolgung und Umsetzung von Empfehlungen

Die Arbeit des Menschenrechtsrats muss dabei den Grundsätzen Universalität, Unparteilichkeit, Objektivität, Nichtselektivität sowie dem Prinzip des konstruktiven Dialogs und der Zusammenarbeit folgen.

Arbeitsweise und Instrumente

Zur Umsetzung seines Mandats nutzt der Menschenrechtsrat verschiedene Instrumente:

  • Universal Periodic Review (UPR) zur regelmässigen Überprüfung der Menschenrechtslage in allen UNO-Mitgliedstaaten

  • Sonderverfahren (Special Procedures), in denen Mandatsträger*innen, z. B. Sonderberichterstatter*innen spezifische Themen oder Länder untersuchen

  • Beratender Ausschuss (HRC Advisory Committee): Fachgremium bestehend aus 18 Menschenrechtsexpert*innen zur Unterstützung des UNO-Menschenrechtsrates bei der thematischen Arbeit

  • Anonyme Beschwerdeverfahren: Die Beschwerdeverfahren des UNO-Menschenrechtsrates ermöglichen Einzelpersonen und Gruppen, Menschenrechtsverletzungen zu melden

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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