Klimaseniorinnen: Der Europarat fordert mehr von der Schweiz

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Klimaseniorinnen: Der Europarat fordert mehr von der Schweiz

Publiziert: 06.03.2025 / Geändert: 25.03.2025
Das Ministerkomitee des Europarats hat heute entschieden, dass die Schweiz mehr unternehmen muss, um das Urteil «Klimaseniorinnen gegen die Schweiz» umzusetzen. Während es die bereits von der Schweiz unternommenen Massnahmen anerkennt, stellt das Komitee fest, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht vollständig umgesetzt wurde und zusätzliche Massnahmen erforderlich sind. Diese Entscheidung unterstreicht das Urteil des EGMR und trägt zu einem wirksameren Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels bei.
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Die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) ist von der Haltung des Ministerkomitees nicht überrascht. Bereits im Januar 2025 hatte die SMRI beim Ministerkomitee eine Stellungnahme eingereicht, die in dieselbe Richtung geht.  Sie argumentiert, dass der von der Schweiz vorgelegte Massnahmenbericht dem Geist des Urteils zuwiderläuft – insbesondere, indem er das Konzept eines Budgets für Treibhausgase weitgehend vermeidet und lediglich die geplanten Emissionen auflistet, ohne zu berechnen, wieviel Emissionen der Schweiz noch zur Verfügung stehen.

Wie aus dem Entscheid des Ministerkomitees hervorgeht, genügt dies nicht. Die Schweiz muss quantifizieren, was ihr fairer Anteil ist am verbleibenden weltweiten Emissionsbudget. Solange sie dazu nicht eine Methode entwickelt, hat sie die Hausaufgaben nicht gemacht, die der EGMR ihr aufgegeben haben.

Die SMRI wertet es als ein positives Zeichen, dass das Ministerkomitee von der Schweiz eine tatsächliche Umsetzung des Urteils verlangt. Die Entscheidung trägt so dazu bei, die Verpflichtungen der Staaten im Kontext von Klima und Menschenrechten zu präzisieren.

Der Ball liegt erneut bei der Schweiz

Mit dieser Entscheidung bestätigt das Ministerkomitee  das Ziel, das  schon der Gerichtshof der Schweiz vorgegeben hat, überlässt ihr jedoch die Wahl der Mittel. Die Schweiz bleibt für die konkreten Massnahmen verantwortlich, die sie ergreifen muss, um das Urteil vollständig umzusetzen.

Es liegt nun an den Schweizer Behörden, ihren Massnahmenplan anzupassen und zu präzisieren, um die Umsetzung des Urteils sicherzustellen. Das Ministerkomitee wird diese Umsetzung weiterhin regelmässig überprüfen.

Sollte die Schweiz trotz der Hinweise des Ministerkomitees das Urteil weiterhin nicht umsetzen, würde dies das gesamte System zum Schutz der Menschenrechte schwächen. Die Konsequenzen würden also weit über die Klimafrage hinausgehen: Es wäre die Rolle der Institutionen des Europarats insgesamt, die in Frage gestellt würde.

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