Seitenkontext
EGMR - R.G gegen die Schweiz (2025)
Antrag Nr. 37870/21
Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Die Beschwerdeführerin leitet 2019 ein Eheschutzverfahren ein, um die Folgen der 2008 erfolgten Trennung von ihrem Ehemann zu regeln. Der Bezirksrichter in Lugano überträgt ihr das Sorgerecht für ihr 2008 geborenes Kind mit einem Besuchsrecht für den Vater. Der Richter bevorzugt das Kriterium der Stabilität auf der Grundlage der Anhörungen der Eltern und eines Berichts einer Psychiaterin vom April 2019. Diese hatte das 10 Jahre und 4 Monate alte Kind angehört, das seinen Wunsch, bei seiner Mutter zu leben, deutlich zum Ausdruck gebracht hatte. Im Jahr 2020 hob das Berufungsgericht Tessin diese Entscheidung jedoch auf Beschwerde des Vaters hin auf, ohne die Parteien und das Kind anzuhören. Es war der Ansicht, dass es im besten Interesse des Kindes sei, das Sorgerecht dem pensionierten Vater zu übertragen, der sich besser um das Kind kümmern könne als die Mutter, die arbeitete und nicht immer anwesend war, wenn das Kind von der Schule nach Hause kam. Die Mutter legte beim Bundesgericht Beschwerde ein, das diese Entscheidung 2021 bestätigte, und brachte ihr Anliegen anschließend vor den EGMR.
Der EGMR kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts Tessin, dem Vater das Sorgerecht für das Kind zu übertragen, eine Verletzung des Rechts der Beschwerdeführerin auf Achtung des Familienlebens darstellt. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass das Berufungsgericht den Willen des Kindes und die elterlichen Konflikte, die das Wohl des Kindes beeinträchtigen könnten, nicht berücksichtigt hat. Da das Urteil vom Bundesgericht bestätigt wurde, ist der Gerichtshof nicht davon überzeugt, dass die nationalen Gerichte die verschiedenen Interessen im Hinblick auf das Wohl des Kindes berücksichtigt haben.
R.G gegen die Schweiz
Urteil des EGMR, 25. Januar 2025
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